es geht nicht vorwärts....mag sein. Aber um die Bearbeitung vorwärts zu treiben, bedarf es auch der Mitwirkung des Antragstellers.
Ich greife aus deinem Bericht mal folgendes auf "gescheiterte Selbständigkeit".
Nach deinen Ausführungen und der Vorgehensweise vermutet der Träger der Grundsicherung ein "verstecktes" Vermögen, woraus sich schnell ein möglicher Leistungsmißbrauch ableiten lässt.
Du kannst zum konkreten Fall zwar gerne und jederzeit einen Anwalt zu Rate ziehen. Wenn du großes Pech hast, wird deine Klage gar nicht erst zugelassen.
Ich gebe dir auch gleich eine kurze Begründung aus meiner Sicht.
Das SGB II ist eine Art Bibel der ARGEn und Jobcenter. Gewisse Gesetzmäßigkeiten, die ein Bürger hat können beim Leistungsbezug durchaus außer Kraft gesetzt werden. Mehr, denn je zählt zum jetzigen Stand der Dinge die schnellstens mögliche Beendigung des Leistungsbezuges.
Auszug § 6 SGB II
"...Zu ihrer Unterstützung können sie Dritte mit der Wahrnehmung von Aufgaben beauftragen; sie sollen einen Außendienst zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch einrichten."
§ 15 a SGB II
"Erwerbsfähigen Personen, die innerhalb der letzten zwei Jahre laufende Geldleistungen, die der Sicherung des Lebensunterhalts dienen, weder nach diesem Buch noch nach dem Dritten Buch bezogen haben, sollen bei der Beantragung von Leistungen nach diesem Buch unverzüglich Leistungen zur Eingliederung in Arbeit angeboten werden."
Alleinig durch diese Rechtsvorschriften ist die Vorgehensweise deines Sachbearbeiters geregelt und begründet. Der hier aufgeführte § 15 a beinhaltet das sog. Sofortangebot. D.h. daß den Weisungen durchaus unverzüglich Folge zu leisten ist, ansonsten gibt man dem Leistungsträger relativ schnell einen Anlaß für eine mögliche Sanktion, was wiederum bedeutet, daß der Leistungsbezug unter Umständen sofort gekürzt bzw. vollständig eingestellt wird.
Mit dem Datenschutz und dergleichen brauchst du den Sachbearbeitern gar nicht erst zu kommen. Da wirst du wohl kaum auf Verständnis stoßen.
Wie du ja sicherlich schon mitbekommen hast, musst du bei der Antragstellung deine Steuernummer und -ID hinterlassen. Anhand dieser Daten kann dann relativ schnell nachvollzogen werden, wann du wieviel vom Finanzamt zurück erhalten hast und das Ganze funktioniert bis zu 10 Jahren rückwirkend. Und was dem Ganzen noch die besondere Würze gibt, die Finanzämter sind zur Auskunft verpflichtet. Ja es gibt tatsächlich diese oder jene Leistung vom Amt. Aber wo es Leistung gibt, gibt es auch Leistungsmißbrauch.