Hallo Catweezle,
der PKW ist zwar im Eigentum der GmbH, wird aber normalerweise von mir auch privat genutzt und wird deshalb pauschal mit 1% des Anschaffungswertes versteuert (übliches Prozedere). Wenn ich Gehalt beziehe, ist das auch völlig OK, aber wenn ich kein Gehalt beziehe, ist der Firmenwagen trotzdem auf der Gehaltsabrechnung aufgeführt, zb:
Gehalt 0,00
KFZ-Überlassng AN 450,00
Steuer Brutto 450,00
./. KFZ-Nutzung 450,00
Auszahlung 0,00
Das JC argumentiert nun, der Betrag von 450,00 sei als Einkommen zu sehen!
Ich bin etwas verblüfft, daß der Berechnunsgbogen erklärt wrden soll. Ein Berechnungsbogen ist eine Anlage zum Bescheid, in dem das Netto-Erwerbseinkommen und die Ansprüche aus Hartz 4 tabellarisch aufgeführt sind, somit kann man wenigstens vermuten, wo gestrichen wurde. Ein Bekannter, der Hartz 4 bezogen hatten, erhielt mit jedem Bescheid einen Berechnungsbogen, deswegen nahm ich an, das sei üblich.