Beiträge von Andree

    hallo, grundsätzlich darf es angerechnet werden, JEDOCH wenn das geld "zweckgebunden" ist nicht!! zweckgebunden bedeutet, das dieses geld für aufwendungen vorgesehen ist, die NICHT durch den regelsatz abgedeckt werden, z.B. reaparaturen am kfz, versicherungen oder außerordentliche anschaffungen, wie z.b. waschmaschine etc.!!


    sollte das geld als "taschengeld" vorgesehen sein, für ein sparbuch etc. gilt es als zusätzliches einkommen!!



    DAHER: immer alles bar und nicht übers konto, des weiteren das bare bei vertrauenspersonen "bunkern" und beim nächsten urlaub in holland oder anderswo gut anlegen!!:)