Habe 3 Kinder, 2 davon sind volljährig und noch beim Abi, eins in der Mittelschule.
Muss der Betrag ab 18 Jahre lt. Düsseldorfer Tab. von beiden Elternteilen aufgebracht werden oder nur vom Vater, wenn die Kid's bei der Mutter leben.
Düsseldorfer Tab. berücksichtigt angeblich Unterhaltspflicht gegenüber Ehegatten und 2 Kindern. Also gehe ich davon aus, die gilt auch bei 3 Kid#s. Da stimmt aber der Selbstbehalt für den Vater nicht mehr.
Vielleicht hat jemand Erfahrung damit oder ein Anwalt rät hier mal kostenlos. Möchte den ewigen Streit vermeiden zwischen EX und EX und Kindern und Mutter bzw. Vater.
Danke.;)