Turtle1972:
Recht hast du. Da sollte mam gar nicht mehr darauf reagieren.
Beiträge von kamausi
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Das Jobcenter muss ausrechnen, was es dir an Nebenkosten gezahlt hat. Dies wird mit den tatsächlichen Kosten verglichen. Wenn du aus eigener Tasche mehr gezahlt hast, dann steht dir dieser Betrag auch zu. Da braucht man nicht gleich zum Anwalt zu rennen. Spirch einfach mal bei deinem(r) Sachbearbeiter(in) vor. Meistens läßt sich die Sache dann so klären.
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Für die Aufbereitung von Warmwasser beim Durchlauferhitzer gibt es seit 01.01.2011 einen Mehrbedarf. Der ist für jede zur Bedarfsgemeinschaft gehörende Person zu gewähren.
Sprich einfach mal bei deinem(r) Sachbearbeiter/in vor. -
Erfahrener Benutzer muss man sich nicht nennen, nur weil man 809 schwachsinnige Beiträge von sich gegeben hat.
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Zum Beitrag vom 11.01.12; 4:53:
Es gibt Leute, die müssen und wollen arbeiten, und nicht nur rumschmarotzen und rummotzen!
Jobcenter abschaffen? Der Meinung bin ich auch. Sollen doch Schmarotzer, wie du gucken, wo sie Geld für´s Essen und Wohnung bekommen.
Schreib doch mal ein Buch, dann kannst du vielleicht für deinen Lebensunterhalt verdienen. -
Hej Elch,
Was hat das mit Winterschlaf zu tun? Die Leute vom Jobcenter, es heißt schon seit einem Jahr nicht mehr ARGE, aber das scheinst du verschlafen zu haben, haben keinen Einfluß darauf, ob die Regelleistung bereits angehoben wurde. Das geht automatisch und hängt nicht von den Mitarbeitern ab.
Und wenn du schon über das Jobcenter schimpfst: GEH ARBEITEN und mach dich vom Acker, dann hast du auch keine Probleme.
Aber komischerweise, sind es immer die Selben, die Probleme haben. Bei den Anderen läuft alles glatt. -
Wenn das Jobcenter seit bekanntwerden der Überzahlung, also wenn die bereits vor über einem Jahr wussten, dass eine Überzahlung entstanden ist, nichts getan hatte, dann ist die Überzahlung verjährt.
Aber man kann es ja versuchen, denn die meisten wissen das mit der Verjährung. -
Da hat die Arge aber ein Ermessen.
Wenn die 2 Wochen für die Anforferung eines Attestes brauchen, kann das nicht zu Lastern der Kunden gehen.
Wenn der Arzt bestätigt, dass die Erkrankung seit Juni besteht, hat du gute Chancen, bei einem Widerspruch, Recht zu bekommen, und den Mehrbedarf ab Juni zu bekommen. -
Ich glaub ich spinne. Was glaubst du wo du bist? Für was soll die Arge denn noch Darlehen vergeben? Bei der Bank gibt es auch nichts zinslos.
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Die Arge wird das durch einen Datenabgleich erfahren haben. Und wenn da dein Name und die Angaben der Bank stehen, und der Zinsertrag, dann werden die das Geld als Einkommen anrechnen.
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Dann frag mal bei der Arge nach. Wahrscheinlich ist es der Warmwasseranteil, der nicht übernommen wird. Wenn die Miete direkt an den Vermieter überwiesen wird, dann gehen die 15 Euro aus deinem Regelsatz.
Ist eine Vermutung. Frag mal nach. -
Es ist wichtig, wann du das Guthaben ausgezahlt bekommst. Erhälst du es während des Hilfebezuges, dann wird es auch angerechnet.
Umgekehrt bekommt man auch eine Nachzahlung übernommen, wenn man die Abrechnung im Hilfebezug erhalten hat, aber die Abrechnung für einen Zeitraum vor dem Hilfebezug ist. -
Also, was ist das denn für eine Arge? Normalerweise fordert man das Geld für einen Verstorbenen im Sterbemonat nicht zurück.
Sollte die Arge jedoch erst zwei, oder drei Monate später vom Versterben erfahren, kann sie das Geld zurückfordern. -
Nicht Hartz IV ab 24.03. sondern am 24.03 beantragt ab April 2010.
Wenn du Hartz IV erst ab April bekommen sollst, und das Geld vom Finanzamt im März kommt, dann wird es nicht als Einkommen angerechnet. -
Was willst du denn kündigen?
Du hast doch gar keinen Vertrag.
Sieh doch einfach aus. -
Du bekommst für jedes Kind Mehrbedarf.
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hallo,
deine Schwester hat Anspruch auf Leistungen ab Antragsstellung. Ob diese als Darlehen oder Beihilfe gewährt werden, spielt keine Rolle. Solange die Wohnung nicht verkauft ist, hat die Arge zu zahlen.
Sie bekommt die Hilfe zunächst als Darlehen, weil das Geld aus dem Wohnungsverkauf zunächst nicht verwertbar ist. Sollte die Wohnung verkauft werden, wird das Geld zum Lebensunterhalt angerechnet, und Sie muss dementsprechend die Leistungen an die Arge zurückzahlen.
Sie sollte lieber einen Anwalt ausuchen. Legt ggf. einen Widerspruch gegen den Bescheid ein. -
Gegen die Ablehnung zum Umzug würde ich erstmal Widerspruch einlegen. Dieser geht dann an die Widerspruchsstelle, die entscheidet. Vielleicht entscheidet die anders.
Unziehen kannst du natürlich, bekommst dann aber nur die Mietobergrenze, die in deiner Stadt gilt, gezahlt. Den Rest müsstenst du aus eigener Tasche bezahlen. Wenn du nicht arbeitest, wird es wohl schwierig werden.Gruß
kamausi -
Bei einem nicht genehmigten Umzug wird nach der Mietobergrenze gazahlt. Natürlich kannst du den Rest aus eigener Tasche zahlen. Allerdings bekommst du auch keinen Zuschuss bei evtl. Betriegskostennachzahlungen.
Ganz kann der Mietzuschuss nicht gestichen werden.Gruß
kamausi -
Wenn deine Tochter ausziehen will, kann man es ihr nicht verbieten. Sie wird aus deiner Bedarfsgemeinschaft rausgenommen. Du bekommst dann für Sie keine weiteren Leistungen mehr. Bei dir laufen die Leistungen weiter, es kann jedoch sein, dass die Wohnung z.B. zu groß und zu teuer dann für dich ist. Das kann ich so nicht beurteilen. Das muss die Arge dann prüfen.
Da würde ich mir erstmal keine Gedanken machen.Gruß
kamausi