Hallo
Ich bin neu in diesem Forum und komme direkt mit einem Anliegen und eine Frage zu euch - erstmal hoffe ich allerdings, dass ich im richtigen Unterforum gelandet bin.
Also,
die Situation ist diese, dass ich derzeit schwanger bin in der 15.SSW.
Unsere Lebenssituation schaut so aus, dass mein Partner arbeitet, aber leider sein Brutto/Netto-Einkommen nicht ausreicht um uns als Familie zu ernähren.
Daher kriegen wir ergänzendes ALGII.
Nun haben wir schon eine Tochter, geboren im November 2008.
Vor einigen Wochen habe ich dann einen Antrag auf Schwangerschaftskleidung gestellt.
Heute lag die Antwort im Briefkasten:
"Sehr geehrte Frau ...,
Ihrem Antrag auf Übernahme von Kosten für die Erstausstattung für Bekleidung bei Schwangerschaft kann nicht entsprochen werden.
Gemäß § 23 Absatz 3 des SBG II sind Leistungen für die Erstausstattung für Bekleidung bei Schwangerschaften nicht von der Regelleistung erfasst und werden gesondert erbracht. Mit der Formulierung "Erstausstattung" hat der Gesetzgeber klargestellt, dass einmalige Leistungen für Bekleidung bei Schwangerschaft nur noch in bestimmten Fällen infrage kommen und zusätzliche Leistungen bei Entstehen eines normalen bzw. Folgebedarfes an Bekleidung bei Schwangerschaft nicht mehr übernommen werden. DIe Leistungen für die Erstausstattung für Bekleidung bei Schwangerschaft sind in der Vorlage entsprechender Nachweise insbesondere dann zu erbringen, wenn es um eine erstmalige Schwangerschaft bzw. die Geburt des ersten Kindes handelt.
Diese Vorraussetzungen liegen in Ihrem Fall grundsätzlich nicht vor, weil es sich hier nicht um die erste Schwangerschaft handelt. Die Mittel für die Ersatbeschaffung bzw. zur Deckung des restlichen Folgebedares an Bekleidung bei Schwangerschaft sind daher von Ihnen durch Ansparleistungen selbstständig aus der Regelleistung zu finanzieren."
Tja, nur habe ich ein Winterbaby (November 2008) und dementsprechend schaute auch meine Umstandsbekleidung aus. Dicke Winterjacke, lange dicke Hosen, dicke Pullover. Das nächste Baby wird aber zum Sommer hin geboren.
Außerdem war die zweite Schwangerschaft nicht geplant, so dass ich alles auf einem Babybasar verkauft habe und nun ohne da stehe.
Ich weiß auch nicht von welchen Ansparleistungen ich noch irgendetwas kaufen soll. Wir sind Mitte des Jahres gerade in eine größere Wohnung umgezogen. Der Umzug war notwendig, da es einen Arbeitsvertrag mit mehr Einkommen für meinen Partner am neuen Lebensort gab/gibt, aber halt immer noch nicht ausreichend.
Wir haben dort schon keine Beihilfe zu den Umzugskosten bekommen - und es war ein Umzug über mehrere hundert km, genauso wie keine Kaution übernommen wurde, da wir ja einen Sparbetrag auf dem Sparbuch hatten.
Unsere Reserven sind erstmal restlos aufgebraucht und ich stehe gerade kurz vor dem Nervenzusammenbruch.
Immerhin heißt es ja auch "einmalige Erstausstattung bei Geburt eines Kindes" - heißt das nun im Klartext, dass ich auch keine Beihilfe für ein Kinderbett kriege oder ähnliches?
Wir benötigen zwar 'nur' ein Kinderbett und einen Kinderwagen (und hier ist noch die Frage ob es ein normaler Kinderwagen tut oder ein Geschwisterwagen her muss, da unsere Erstgeborene zur Geburt des zweiten Kindes gerade mal 1,5 Jahre alt ist. Ich kann weder alleine zwei Kinderwägen schieben, noch ist davon auszugehen, dass die Große dann schon jeden Weg per Fuß zurücklegt), aber wenn gar keine Hilfe kommt, was dann?