Beiträge von Qoo

    Aloha.
    Ich habe eine drei monatige 100% Sanktion erhalten ( Dez - Feb ) und währenddessen einen 400€ Job angenommen. Der Plan ist, dass der Chef mich, sofern ich ihn überzeugen kann, Vollzeit einstellt.
    Meine Frage im moment ist, ob ich während der 100% Sanktion von den 400€ etwas an die ARGE abgeben muss?
    Meine Fallmanagerin konnte ( wollte? ) mir die Frage nicht beantworten.
    Ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft und der Anteil der uns ( bzw mir ) gestrichen wurde übersteigt 400€.


    Falls ihr noch Informationen braucht um meine Frage zu beantworten, lasst es mich wissen.


    Gruß und danke im vorraus.

    Hallo lirafe und danke für deine doch sehr schnelle Antwort.
    Da ich den Brief erst gestern erhalten habe, bin ich definitiv noch in der Frist, aber mich würde es trotzdem interessieren wie lange diese ist, in dem Brief wird nämlich nichts davon erwähnt, dass ich Widerspruch einlegen darf / kann.
    Wie ich bereits erwähnte, habe ich leider keinerlei Ahnung von dieser Bürokratie, wie genau sieht denn so ein Widerspruch ohne jegliche Begründung aus?
    €: Ich nehme an, der Anwalt wird mir dann sagen, welche weiteren Schritte ich da noch gehen muss. Aber wie sieht so eine anfechtung denn im Groben aus?

    Guten Abend. ( Ich hoffe einfach mal, dass ich hier richtig bin, falls dem nicht so ist, bitte ich um entschuldigung. )
    Wie man im Titel schon erkennen kann, wurde mir mein ALG II um 100% für 3 Monate gekürzt.
    Ich möchte dagegen Widerspruch einlegen, da ich allerdings offen gestanden von diesen Bürokratie Sachen keine Ahnung habe, würde ich mich gerne beraten lassen. ( Also macht es Überhaupt Sinn da Widerspruch einzulegen und vorallem wie mache ich das? )
    Anwalt aufsuchen? ( Wenn ja, wird mir dieser irgendwie bezahlt ?)
    Sozialgericht? ( Wie bezahl ich das? )
    Oder kann mir sogar schon geholfen werden, wenn ich die Sachlage möglichst genau hier im Forum beschreibe?
    Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann und danke im vorraus.