Hallo,
ich bring kurz mal einen Abriss, damit man weiss worum es geht.
Ich habe einen Bescheid bekommen, in dem mir ALG2 teilweise aufgehoben wurde. Ich soll für 2 Monate kein Geld bekommen.
Gegen diesen Bescheid habe ich Widerspruch eingelegt (15.10). Nachdem ich ewig nichts mehr gehört habe, bin ich nun diese Woche (9.11) in die Arge und habe nachgefragt, wie es mit der Bearbeitung aussieht. (Mir geht langsam mein Geld aus - meine Miete für den Monat ist noch offen etc...)
Jetzt wurde mir in der Widerspruchstelle gesagt, dass meinem Widerspruch stattgegeben wurde - sprich man hat mir recht gegeben. Ich sollte in Kürze von der Leistungsabteilung etwas hören.
Nun, hab ich in der Leistungsabteilung nachgehört und wollte fragen, wann ich wieder mit Zahlungen rechnen kann.
Der Sachbearbeiter dort hat erstmal sehr überrascht geklungen und wollte gar nix sagen, er war nicht gerade freundlich oder sonstiges (ist man ja aber gewohnt). Allerdings kam schon rüber, dass er die Entscheidung der Widerspruchstelle nicht akzeptieren wollte. Er meinte dann zu mir ich bekomme in den nächsten Tagen einen Anruf.
Am nächsten Tag klingelte das Telefon und der SB war dran. Er meinte zu mir, der Fall sei nicht abschliessend entschieden. Auf Nachfrage erklärte er mir, dass die Widerspruchstelle den Widerspruch nicht allein entscheide. Über Nachfragen gestaltete sich das ganze dann nachträglich so, dass der SB in die Widerspruchstelle gegangen ist und dort gesagt habe, dass es anders entschieden werden müsste. Er sagte mir ich erhalte dann in den nächsten Tagen Antwort.
Also nun zu meiner Frage.
Ein Widerspruch gegen einen Bescheid der Leistungsabteilung wird normalerweise über die Widerspruchstelle entschieden. Wenn es nun jetzt so ist, wie bei mir, dass die Leistungsstelle die den Bescheid geschrieben hat mit dem man nicht einverstanden ist, auch den Widerspruch entscheidet - ist das Rechtens?
Dürfen die das?
Ich frage mich das, weil die Widerspruchstelle dann für mich keinen Sinn macht, wenn das die Leistungsstelle selbst entscheiden kann, wann einem Widerspruch stattgegeben wird.
Wäre cool, wenn hier jemand etwas qualifiziertes zu sagen kann - vielleicht mit Rechtshinweis oder so.
Darf sich die Leistungsstelle in die Angelegenheiten der Widerspruchstelle einmischen???
Bitte keine "Ich glaube es ist so"-Antworten, die helfen mir Momentan nicht wirklich, danke.
Viele Grüsse