Beiträge von Maren

    Hi, Engelchen.
    Wo liegt das Problem die Orginale einzureichen oder habt Ihr noch was anderes mit den orginalen vor ?. Macht für Euch Kopien daß Ihr was in der Hand habt ( so habe ich das auch immer gemacht ) oder geht mit den Orginalen hin und die Anmeldung macht Kopien für Euch. So einfach. :-) L.G. Maren

    Lieber Michse65,
    eh, braucht Ihr immer eine schriftliche Aufforderung um den Unterhalt wie gesetzlich jetzt erhöt wurde, zu zahlen? Nicht genug, dass wie in meinem Fall sich der Vater ein Dreck um das Kind kümmert, die hälfte vom KG anrechnet und wird mal KG erhöht, gleich mal schnell 10,oo€ weniger zahlt. Wir alleinerziehende habens schwer genug, die Ex Partner kaufen sich doch eh schon frei und die, die Kinder haben, habens dann mit Freizeit, Fun ect.noch schwerer. Allso jammert nicht und zahlt zumindest dass was Euch der Staat vorgibt und zwar " Ohne Aufforderung ". Das wäre schön. L. G. Maren :)

    Hallo Ihr lieben,
    meine vielleicht ne blöde Frage aber bei wieviel liegt denn das Existenzminimum? Mit KU und EU, Kindergeld und ALGII habe ich im Monat grad mal 1.053 €. Also ich allein mit 10 jährg. Kind. Sind meine Ansprüche zu hoch ? Habe jetzt den Familienpass bei uns in HD beantragt und bin erschrocken als ich meine ganzen Einkünfte zusammengezählt habe. Danke jetzt schon mal. :confused:

    Hallo Ihr lieben,
    meine vielleicht ne blöde Frage aber bei wieviel liegt denn das Existenzminimum? Mit KU und EU, Kindergeld und ALGII habe ich im Monat grad mal 1.053 €. Also ich allein mit 10 jährg. Kind. Sind meine Ansprüche zu hoch ? Habe jetzt den Familienpass bei uns in HD beantragt und bin erschrocken als ich meine ganzen Einkünfte zusammengezählt habe. Danke jetzt schon mal. :confused:

    :eek: Danke für Deine Antwort.


    Ich werde halt mal mit meiner Krankenkasse sprechen, habe aber evtl. auch vorgehabt über einen Beratungshilfeschein mit einen Anwalt zu sprechen und in Widerspruch zu gehen.;)
    Bis dahin Tschüß

    Hallöchen,


    ich bin neu hier und erstaunt um diese vielfälltigkeit der Themen.


    Bei mir wurde auch der Mehrbedarf für meine Tochter gestrichen. Sie hat Zölliakie und muss auch ein Leben lang glutenfreie Kost zu sich nehmen. Die bekomme ich in Reformhäuser und jetzt auch in geringeren >Mengen in Drogeriemärkten.
    Habe aber auch ein Fehler gemacht und bin nicht in Widerspruch bei der Ablehnung. Kann ich da noch was machen. :rolleyes:

    Hallöchen,
    ich hab mal ne Frage. Erst wurde mir mein dringend benötigter Tiefkühler abgelehnt, weil dieser ein " Einrichtungsgegenstand " ist. Zähneknirschend habe ich jetzt ein Darlehen in Anspruch genommen.


    Jetzt aber habe ich um Kostenübernahme für eine dringend notwendige Kieferorthopädiche Behandlung ( mit Attesten belegt ) beantragt. Diese wirde mit der Begründung abgelehnt : sind in § 23 Abs. 3 SGB II genannten Bedarf ......abgegolten.
    Kurz um ich bekomme noch nicht mal einen Zuschuss.
    Klar ich gehe in Widerspruch, kennt sich aber jemand aus der eine Lücke kennt und ich zumindest einen Zuschuss bekomme.


    Danke mal und sonnige Grüße bei diesem traurigen Wetter ;)