Beiträge von Micha86

    Andere Zuschüsse gibt es nicht.Deine Mutter bekommt ihre Leistung und eben das Geld für die Miete anteilig und von ihrem Einkommen bleibt ihr ein Freibetrag.Sollte sie mit einem Auto zur Arbeit fahren kann sie die Versicherung geltend machen die sie auch bekommen würde und eine Kilometerpauschale.


    Wie hoch wäre denn die Leistung, von der du sprachst? Sind das die EUR 359,- Regelleistung für den Antragsteller?
    Wie hoch ist der genannte Freibetrag? Wird dieser prozentual berechnet?


    Meine Mutter fährt mit ÖPNV zur Arbeit, bekommt die Kosten aber monatlich vom AG erstattet.


    Vielen Dank für die Hilfe!


    EDIT:
    Das wäre die Berechnung lt. dem oben genannten Rechner. Ist diese korrekt?



    http://www.bilder-hochladen.net/files/d5mq-1-jpg-nb.html

    Deine Mutter sollte Leistungen beantragen denn sie würde mit dir eine HG bilden da du durch dein Einkommen dich selbst unterhalten kannst.Die Miete bekommt sie zur Hälfte.


    Ja, so hatte ich mir das auch gedacht.
    Würde sie die Kalt- oder Warmmiete hälftig bekommen?


    War es dann mit den Zuschüssen oder können Sie mir grob sagen, ob noch weitere Leistungen möglich sind?


    Vielen dank für die schnelle Antwort!


    mfg


    Michael

    Guten Morgen,


    ich brauche eine grobe Einschätzung, ob meine Mutter, zusätzlich zu ihrem Einkommen, aufstockendes ALG II oder andere Hilfen erhalten kann.
    Ich versuche den Sachverhalt so gut wie es geht, darzustellen.


    Meine Mutter ist Geringverdienerin (nur ca. EUR 600,00 netto pro Monat), ich (ihr Sohn, 23 Jahre alt) bin ab Februar 2010 ausgelernt und gehe dann bei meinem Ausbildungsbetrieb ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ein.
    Meine Zwillingsschwester lebt zur Zeit noch in unserem Haushalt, zieht aber im Dezember aus.


    Da unsere Wohnung für meine Mutter und mich zu groß und zu teuer ist, ziehen auch wir zum Monatsende in eine günstigere Wohnung um.


    Kindergeld erhalten wir ab nächstem Jahr nicht mehr, auf Wohngeld besteht nach meinen Berechnungen aufgrund meines Einkommens ab Feb. 2010 kein Anspruch.
    Meine Eltern sind seit vielen Jahren geschieden, Unterstützung von meinem Vater erhalten wir nicht.



    Bisher haben meine Schwester und ich unsere Mutter monatlich mit bis zu EUR 600,- unterstützt.
    Wir machen dies zwar sehr gerne, es ist aber eine große fin. Belastung für uns beide und in Zukunft wird dies wohl nicht mehr möglich sein.


    Unsere Daten ab dem Jahreswechsel:


    - Mutter: EUR 600,- netto, kein weiteres Einkommen, keinerlei Vermögen
    - ein Kind unter 25 Jahren, welches seinen Lebensunterhalt selber bestreiten kann, kein nennenswertes Vermögen
    - keinerlei Zuschüsse vom Staat
    - Wohnung (380,- kalt + 100,- Nebenkosten inkl. Heizungskosten; 55qm)


    Meine Frage ist, ob meine Mutter Zuschüsse erhalten kann oder ob wir Kinder sie zuerst unterstützen müssen.


    Rückfragen kann ich schnell beantworten, da ich zur Zeit Prüfungsurlaub habe.
    Vielen Dank im Voraus!!


    MfG


    Michael