Hi Leute,
vielleicht war schon mal wer in einer ähnlichen oder evtl. sogar gleichen Situation wie wir und kann mir hier weiter helfen?!?
Wir leben seit Sommer 2005 nach der Geburt unserer Tochter im Dezember 2004 von Hartz IV. Durch die Geburt unseres Sohnes bin ich noch bis Ende 2010 in Elternzeit. Ich habe aus einer früheren Beziehung bereits einen fast 20 jährigen Sohn.
Letzte Woche ist nun seine Freundin aus Wuppertal zu uns gezogen. Wir haben dies der ARGE gemeldet und gleich nachgefragt wie sich das denn nun verhält in Punkto Änderungsantrag oder ähnliches. Dort wurde uns mitgeteilt das ein formloser Antrag als Fax oder per Mail genügt in dem der Zuzug mitgeteilt wird. Da die Beiden ja schließlich mit uns in häuslicher Gemeinschaft wohnen. Wir sollten lediglich noch die üblichen Unterlagen (Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen, ALG I Bescheid usw.) in Kopie vorlegen.
Nun wurde mir vom Amt für November KEIN ALG II überwiesen und an die Freundin meines Sohnes ein eigener neu auszufüllender ALG II Antrag gesendet in dem alle Angaben zu machen sind die dem Amt von uns ja sowieso schon vorliegen.
Sind die Beiden, bzw. ist sie nun eine eigene oder eine neue Bedarfsgemeinschaft? Wie läuft das denn nun? Anspruch hat sie da ihr ein Monat fehlt um ALG I zu beziehen. Wieso muß sie das denn nun alles neu ausfüllen und kann nicht einfach nur ihre Unterlagen abgeben und wird bei uns mitberechnet?
Danke schon mal für die Antworten