Das müßte er, ja. Und natürlich die Kündigungsfrist einhalten.
Dein Beispiel ist so typisch, die Arbeitgeber betrachten die Minijobs oft nicht als richtiges Arbeitsverhältnis, ob nun Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsformalitäten, korrekter Stundenlohn... Ich finde es superklasse, daß Ihr Eure Rechte einfordert! Schließlich sind es Rechte und keine freiwilligen Privilegien.
Beiträge von Draussen
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Urlaub: Es sind schlicht und ergreifend vier Arbeitswochen.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Sie bekommt das, was sie im Gesundheitsfall verdient hätte.
Zu den Überstunden, da gibt es mehrere Möglichkeiten. Der Arbeitgeber kann einen Midijob daraus machen, das ist die Gleitzone zwischen 400,01 und 800 Euro. Der Job ist dann sozialversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber zahlt seinen normalen Anteil an der Sozialversicherung, der Arbeitnehmeranteil hingegen fängt ganz klein an und steigt sachte mit zunehmendem Brutto bis auf den Normalanteil an.
Wenn Ihr nicht auf das Geld angewiesen seid, ist http://www.minijobrente.de vielleicht eine schöne Idee.
Oder Ihr packt die Stunden auf ein Zeitkonto, was aber nur praktikabel ist, wenn in anderen Monaten die 400 Euro häufig nicht erreicht werden. -
Aber natürlich haben Minijobber Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlten Urlaub und gleiche Behandlung wie Vollzeitbeschäftigte. Dieser Arbeitgeber ist meines Erachtens nicht seriös. Er zahlt schwarz und betrügt Deine Frau um ihren Urlaub und ihre Lohnfortzahlung. Eigentlich müßte sie energisch ihre Rechte einfordern, notfalls einklagen.
http://www.bmas.de/portal/1426/property=pdf/teilzeit_alles_was_recht_ist.pdf -
Bei 6,50 Euro Stundenlohn hast Du Deine 400 Euro nach 61,5 Stunden voll. Insofern arbeitet man im 1-Euro-Job nicht weniger, sondern mehr...
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Vielen Dank, dann falle ich also Mitte/Ende August ins ALG II. Eine Festanstellung ist wohl leider nicht drin, da ich nach 6 Monaten die Fahrkosten selbst tragen müßte. 231 Euro bei einem Bruttoverdienst von 700 - das geht nicht. Aber es ist immerhin ein Aufschub, ein weiteres halbes Jahr Zeit, um nach bezahlbarer Arbeit zu suchen.
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Hallo, ich würde noch 7 Wochen ALG I beziehen, bevor ich ins ALG II falle. Ich habe nun eine Arbeit gefunden, die bis Ende Juni befristet ist. Wenn ich danach wieder arbeitslos bin, habe ich dann nur noch diese 7 Wochen bis zum ALG II, oder erhöht sich die Anspruchsdauer? Ich werde aus den Anwartschaftszeiten nicht so recht schlau... Vielen lieben Dank!
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Ab einer Arbeitszeit von 15 Wochenstunden bist Du nicht mehr arbeitslos. Von 400 Euro wirst Du jedoch nicht leben können und somit aufstocken müssen, auch KV nicht zu vergessen, denn bei dem 400-Euro-Job bist Du nicht automatisch krankenversichert. Du fällst also nicht aus der ARGE raus und mußt weiterhin alles tun, um Deine Bedürftigkeit zu beenden, also Maßnahmen oder einen besser bezahlten Job annehmen.
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Noch schwieriger ist es, wenn das Gehalt erst am 15. des Folgemonats gezahlt wird, wie bei Zeitarbeitsfirmen durchaus üblich. Um beim obigen Beispiel zu bleiben: 1.3.09 ARGE oder Arbeitsamt überweist für März. 1.4.09 Arbeitsaufnahme. 15.5.09 erstes Gehalt. Da sind gleich 6 Wochen zu überbrücken, das ist doch Genickbruch. Da ist auf einmal nichts mehr mit Zuflußprinzip. Und welcher Arbeitgeber tritt bei einem frisch eingestellten Mitarbeiter schon in Vorleistung?
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Hm, 7 km macht man in einer halben Stunde ganz gemütlich mit dem Rad. Hast Du keins?
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Hallo, ich wollte kurz berichten, wie es ausgegangen ist. Ich habe meine Arbeitsvermittlerin einfach offen gefragt. Und ich muß diese Stelle zu diesen Konditionen nicht annehmen, sie war auch gar nicht erbaut über "deren Methoden". Gott sei Lob und Dank, dann muß ich noch nicht zur ARGE.
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Hm, ich bin noch nicht bei der ARGE, da habe ich noch 4 Monate Zeit. Nehme ich diesen Job an, muß ich jedoch sofort zur ARGE und aufstocken, da Teilzeitgeld für Vollzeitarbeit, außerdem fiele eben der Nebenverdienst weg. Würde fürs Teilzeitgeld auch nur Teilzeitarbeit verlangt oder umgekehrt, würde ich sofort annehmen.
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Daß ich arbeitslos bin, ist für die Zeitarbeitsfirma ersichtlich, und die könnte eine Ablehnung durchaus melden...
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Hallo, ich habe mich auf ein Stellenangebot (kein Vermittlungsvorschlag) einer Zeitarbeitsfirma beworben. Nach einem Vorstellungsgespräch wird mir die Stelle nun angeboten. Die Arbeit klingt prima, und ich würde es schon gern machen, wären da nicht die Konditionen. Die 6,67 bzw. nach 6 Monaten 7,35 Euro Stundenlohn sind okay für mich, aber ich soll durchgehend 40 Wochenstunden in Frühschicht (keine Chance auf Zuschläge) arbeiten, bekomme aber nur einen Vertrag über 20 Stunden. Die Hälfte geht also aufs Zeitkonto, und ich gehe mit 533 Euro brutto nach Hause.
Ich möchte das nicht machen. Ich bin alleinerziehend und beziehe 580 Euro ALG I. Daneben habe ich einen Minijob, der die Chance birgt, mittelfristig in eine Festanstellung umgewandelt zu werden. Nehme ich das Angebot der Zeitarbeitsfirma an, muß ich aus Zeitgründen den Minijob aufgeben. Halbes Geld für Vollzeitarbeit ohne Chance auf Nebenverdienst. Muß ich dieses Angebot wirklich annehmen, oder darf ich solche Konditionen sanktionslos ablehnen?