Hallo,
bei mir und meiner freundin ist es ähnlich.
also die arge ist für auszubildende nicht zuständig, diese können sich ergänzend zum ausbildungsgehalt noch BAB beantragen, die arge trägt keine kosten für sie.
wie schon gesagt wurde, wären sie mit dem zusammenzug eine bedarfsgemeinschaft.
bei uns sieht es dort folgendermaßen aus: (freundin ausbildung, schwanger, ich arbeitslos)
(wird leider nicht als tabelle angezeigt)
Gesamtbedarf: Antragssteller Partner
Regelleistung: 323,00 € 323,00 € 00,00 €
Unterkunft/Heizung: 273,07 € 273,07 € 00,00 €
Gesamtbedarf: 596,07 € (und das wird auch gezahlt)
miete wird nur die hälfte anerkannt, also nur mein mietanteil.
meine freundin verdient 407 € netto + 184 € kindergeld + 150 € BAB und davon wird nichts angerechnet!
miete liegt bei knapp 558 € warm (inkl. heiz- und wasserkosten)
das sind jetzt rechnungen aus niedersachen, aber so ungefähr kann man sich das dann vorstellen wie es wohl aussehen wird
vorraussetzung ist aber, dass man sich nicht in ausbildung befindet!
LG