Beiträge von PhilsMausiii

    Hi
    Bei mir ist es fast die selbe Situation...
    ich bin am 22 Oktober 19 Jahre alt geworden.
    Mein leiblicher Vater hat laut der Düsseldorfer Tabelle nie den geforderten Betrag für mich an meine Mutter gezahlt, beziehungsweise an mich.
    Meine Eltern sind und waren nicht verheiratet und lebten nie zusammen. daher ist meine Frage, ob ich Anspruch auf das ausgebliebene Geld, dass mein Vater mir theoretisch schuldet, habe. Kann ich, da ich volljährig bin und noch zur Schule gehe (Abitur mache), im Alleingang zum Jugendamt gehen und das Geld bei meinem leiblichen Vater einfordern?


    ich würde mich ebenfalls über eine Antwort sehr freuen. :D

    Hi
    ich bin am 22 Oktober 19 Jahre alt geworden.
    Mein leiblicher Vater hat laut der Düsseldorfer Tabelle nie den geforderten Betrag für mich an meine Mutter gezahlt, beziehungsweise an mich.
    Meine Eltern sind und waren nicht verheiratet und lebten nie zusammen. daher ist meine Frage, ob ich Anspruch auf das ausgebliebene Geld, dass mein Vater mir theoretisch schuldet, habe. Kann ich, da ich volljährig bin und noch zur Schule gehe (Abitur mache), im Alleingang zum Jugendamt gehen und das Geld bei meinem leiblichen Vater einfordern?


    Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
    :)