Beiträge von Kirsten1

    Ja, also wir fahren morgen zur ARGE und fragen nach und lassen uns eine Bestätigung geben.


    Wir haben hier eine Kaution von 420 Euro hinterlegt.


    Problem dabei ist, dass ja die Kaution vor Mietbeginn gezahlt werden muss. Mietbeginn ist quasi hier Auszugstag/ Wohnungsübergabe. Demnach wird die Kaution nicht am selben Tag gezahlt, wie die Kaution gebraucht wird.


    Was für ein wirres Gerede :D

    Hallo,


    mein Mann (23), ich (22) und unser gemeinsamer Sohn (fast 1) wohnen derzeit in einer 2 Zimmer Wohnung von 52 qm. Wir zahlen hier eine Warmmiete von 420 Euro.


    Wir haben eine Abmahnung unserer Hausverwaltung bekommen, da wir zu viel Müll entsorgen würden :eek: Und überhaupt ist es zu klein für uns 3.


    Wir möchten jetzt in eine 3 Zimmer Wohnung ziehen. Am Freitag haben wir uns auch schone ine Wohnung angesehen und haben gestern das Mietangebot für die Wohnung im Postkasten gehabt.
    Die 3 Zimmer Wohnung hat 74 qm und eine Gesamtmiete (Warmmiete) von 503 Euro.


    Die "neue" Hausverwaltung möchte zur Mietsicherung eine Kaution haben von 2 Kaltmieten (eine Kaltmiete 370 Euro)


    Da wir beide leider nur Hartz IV bekommen, ist es uns nicht möglich die Kaution in einer Summe zu zahlen.


    Ich habe von einer Übernahme der Kaution durch die Arge gehört, die man dan in Form eines Darlehenes erhält und diese zurück zahlt.


    Morgen wollen wir zur Arge und den Antrag auf eine neue Wohnung stellen, das uns der Umzug genehmigt wird. Wir bleiben in der selben Stadt wohnen.


    Nochmal zu dem Darlehen:
    Wie wahrscheinlich ist es, dass die Arge uns ein Darlehen gewährt?
    Wie wird beantragt?