auch wenn das nur einmalig ist?
auch wenn das nur einmalig ist?
HAllo zusammen!
Ich habe folgenden Fall. Ich arbeite seit einem Jahr als Prospekteverteilerin für 120 Euro im Monat. Nun war eine Mitarbeiterin im Urlaub, und ich sollte sie vertreten, also mehr verteilen. Ich habe das gemacht und habe einmalig auch das Geld für sie auf das Konto bekommen, und bei ARGE nachgewiesen. Das waren insgesamt 350 Euro. Bei meiner Lohnabrechnung war auch ein Schreiben dabei, dass es einmalig ist wegen der Urlaubsvertretung. Nun hat mir aber ARGE 80 Euro abgezogen!
Dürfen sie das wenn das einmalig ist???
Vielen Dank für Eure Hilfe!