Beiträge von arra

    Ja wie der Regelsatz da ist weiß ich auch so ungefähr.Es ist nur für mich unverständlich, dass das Einkommen meines Freundes angerechnet werden soll, obwohl nicht zusammen leben.Dies wird nämlich erst im Dezember so sein.Die ARGE meint aber das wir alleine durch eine Verlobung, die nur mündlich gemacht wurde, eine Bedarfsgemeindschaft besteht.


    Ich lebe in NRW, im Ennepe-Ruhr-Kreis.

    Hallo alle Zusammen!


    Ich beziehe seit ca. zwei Jahren Hartz IV und lebe mit meiner Tochter alleine.Möchte nun im Dezember meinen Freund heiraten der Zeitsoldat ist und in der Kaserne wohnt und nur am Wochenende bei uns ist.
    Habe nun Anfang des Monats dem Amt gemeldet das ich ab Dezember keine Bezüge mehr erhalten will/kann auf Grund der Eheschließung.Darauf hin bekam ich einen Brief indem mir erklärt wurde das mein Freund und ich nun eine Bedarfsgemeindschaft bilden und wir alle Unterlagen zur Prüfung vorlegen müssen.


    Meine Frage ist nun, bilden wir eine Bedarfsgemeindschaft, obwohl wir nicht zusammen leben und keine offizielle Verlobung gemacht haben!?!
    Wer weiß, wie ich nun reageren soll???


    Lg arra