Ich werde mir nun beim Anwalt hilfe suchen, denn die ARGE droht mir für den nächsten Monat nichts zuzahlen und ich weiß jetzt einfach nicht mehr weiter.
Beiträge von arra
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Ja wie der Regelsatz da ist weiß ich auch so ungefähr.Es ist nur für mich unverständlich, dass das Einkommen meines Freundes angerechnet werden soll, obwohl nicht zusammen leben.Dies wird nämlich erst im Dezember so sein.Die ARGE meint aber das wir alleine durch eine Verlobung, die nur mündlich gemacht wurde, eine Bedarfsgemeindschaft besteht.
Ich lebe in NRW, im Ennepe-Ruhr-Kreis.
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Eben das ist es ja was ich nicht verstehen kann, denn er ist nicht der Kindsvater meiner Tochter und er ist auch nicht bei mir gemeldet.
Bin zur Zeit echt überfragt.Lg arra
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Hallo alle Zusammen!
Ich beziehe seit ca. zwei Jahren Hartz IV und lebe mit meiner Tochter alleine.Möchte nun im Dezember meinen Freund heiraten der Zeitsoldat ist und in der Kaserne wohnt und nur am Wochenende bei uns ist.
Habe nun Anfang des Monats dem Amt gemeldet das ich ab Dezember keine Bezüge mehr erhalten will/kann auf Grund der Eheschließung.Darauf hin bekam ich einen Brief indem mir erklärt wurde das mein Freund und ich nun eine Bedarfsgemeindschaft bilden und wir alle Unterlagen zur Prüfung vorlegen müssen.Meine Frage ist nun, bilden wir eine Bedarfsgemeindschaft, obwohl wir nicht zusammen leben und keine offizielle Verlobung gemacht haben!?!
Wer weiß, wie ich nun reageren soll???Lg arra