Alles anzeigenHallo,
uns ist heute eine Anhörung nach § 24 ins Haus geflattert, wir hätten zu Unrecht Leistung erhalten.
Die Sachbearbeiterin hat sich ganz augenscheinlich nicht mit unserem Antrag auseinandergesetzt und uns daher zu Unrecht beschuldigt und nun um Stellungnahme gebeten, um dann "eine abschließende Entscheidung" zu treffen.
Wir hätten nun gern gewusst, ob man sich irgendwo beschweren kann, da das Ganze eine ungeheuerliche Frechheit ist!
"Kurzer" Faktenabriss: bin Studentin, mein Mann hat bis Mitte August gearbeitet, nun bezieht er Elterngeld. Ich habe für April Hartz IV beantragt, da ich ein Urlaubssemester wegen Geburt und Erziehung unserer am 23.4. geborenen Tochter genommen habe. Der vorläufige Bescheid für April und Mai bis August kam am 19.5. ( ich hatte den Antrag im Februar abgegeben...) Wir sollten noch Geburtsurkunde, Elterngeld und Kindergeldbescheide nachreichen, die allesamt Anfang Juni bei uns eintrafen und die ich sofort an die Arge weiterleitete. Anfang Juni kam ein Brief dass sich zum 1. Juli etwas in der Berechnung ändert und Anfang Juli kam noch ein Schriebs, dass noch etwas fehlte. Dann nichts mehr... Bis Ende August, ich solle einen Folgeantrag stellen!!! Obwohl ich nicht mal wusste ob wir noch Leistungen beziehen oder eventuell etwas zurückzahlen sollten... Da mein Studium erst ab Oktober weitergeht, hab ich brav für September wieder alles ausgefüllt. Und nun diese Anhörung, dass wir nun 400 Euro zurückzahlen müssen.. Jeder 200 und ein Brief an mich in dem steht wir bekommen für September über 500 Euro nachgezahlt... Häh?
Sie hätte uns lediglich eine Verrechnung schicken müssen, dann wäre alles in Ordnung. Nein da schickt sie uns eine Anhörung, verweist auf die Bescheide von Mai und juni (die sie sich anscheinend überhaupt nicht zu Gemüte geführt hat und will rechtliche Schritte einleiten. Ich darf mich nun auch noch damit beschäftigen und bin völlig entnervt.
Danke wer bis hierhin gelesen hat aber ich würde mich gern wehren in und wüsste gern ob man eine Beschwerde oder ähnliches einleiten kann. Und wäre es zu gewagt eine Entschuldigung zu verlangen? Seit Juni warten wir auf eine Berechnung und nun wird man beschuldigt etwas Unrechtes getan zu haben!
Immer wieder schön... wir haben nur Pflichten und die Arge nur Rechte? Das kann doch nicht gerecht sein!
Es wird einem wirklich nicht leicht gemacht in diesem Staate während der Ausbildung Kinder zu kriegen!!! Brauchen se sich nicht wundern, wenn es so viele alte Eltern gibt...
es dankt im Voraus
Eine empörte Nelou
Hallo, du kannst Antrag auf Überprüfung stellen, Klage wegen "Untätgkeit" einreichen, weil da ja ewig lange nichts kam. Ansonsten würde ich das alles gelassen sehen, wenn ihr Euch nichts zu schulden lassen kommen habt, kann Euch gar nichts passieren.