Hallo
ich hab da mal ne frage:
meine ex und ich haben zusammen ein gemeinsames kind (geteiltes sorgerecht).
anfang september habe ich von ihr endlich eine unterschrift für unsere ungangsregelung bekommen,
in welcher der aufenthalt des kleinen geregelt ist. dort wurde angeben das sich der kleine immer in der nacht von mittwoch zu donnerstag und jedes zweite wochenende bei seiner mutter aufhält. die restliche zeit ist er bei mir.
dadurch hatte ich dann die möglichkeit des kind mit hauptwohnsitz bei mir anzumelden und dadurch alg2 zu beantragen.
heute habe ich ein bewilligungsbescheid(ALG2) bekommen in dem der kleine mit angerechnet wurde. mir wurde beim gespräch in der leisungsabteilung gesagt das ich has kindergeld nicht beantragen soll da es weiterhin zur mutter gehen soll. die mutter ist in ausbildung und hat bis anfang september alle gelder für den kleinen bekommen.
jetzt ist meine frage: warum habe ich keinen anspruch auf alleinerziehendenzuschlag?
das kindergeld wurde mir nicht mit angerechnet!
danke im voraus