Da ich leider nicht weiß, ob du dich nur "vollbeschäftigen" lassen "darfst", weil du beispielsweise ein zu beaufsichtigendes Kind hast oder auch aus Krankheitsgründen, kann ich lediglich eine Auskunft meiner "Sachbearbeiterin" weitergeben: "Solange man auf Hilfe insgesamt oder auf aufstockendes H IV angewiesen ist, hat man sich dem Arbeitsmarkt weiterhin zur Verfügung zu stelllen." Also Fakt ist: Du mußt alles tun, um deine Situation zu ändern dahingehend, dass du weniger oder gar keine Hilfe mehr in Anspruch nehmen mußt.
Okay dann naja eben so. Danke für die Auskunft lirafe.