Beiträge von Tomy

    Hallo, erstmals vielen Dank für die Antwort.
    Zu Punkt 3 noch eine Frage:
    Ich erhalte ja wie gesagt noch Unterhaltsvorschuss. Damit wird doch der Mitarbeiter vom Jugendamt meiner Exfrau Druck machen, damit sie sich um eine Arbeit kümmert und die Unterhaltszahlungen tilgen kann.
    Ich habe gehört das diese Mitarbeiter gute Arbeit machen würden. Oder muß ich mich mit einem Anwalt wirklich darum kümmern?


    Prozesskostenhilfe ist bei der Scheidung vor 3 Jahren abgelehnt worden.


    Zum Thema Wohngeld und Kindergeldzuschlag:
    Ich verdiene mit Sicherheit nicht schlecht genug. Ich habe ein Netto von 1800 Euro. Mein Problem ist mein hoher Hausabtrag von über 1000 Euro. Mit Kindesunterhalt kann ich alles einigermaßen finanzieren (Urlaub ist natürlich nicht drin).
    Aber wenn der Unterhaltsvorschuss wegfällt und ich kein Kindesunterhalt bekomme da meine Exfrau keine Arbeit findet, sieht es schlecht aus.

    Hallo,
    ich bin neu hier im Forum und habe mich angemeldet weil mir eine Frage auf dem Herzen liegt.
    Ich habe zwei Kinder im Alter von 7 und 8 Jahren.
    Ich habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Kinder wohnen bei mir.
    Das Sorgerecht teilen wir uns.
    Meine Exfrau hat noch nie Kindesunterhalt bezahlt, weil sie zu wenig Geld verdient. Deshalb bezahlt der Staat mir Unterhaltsvorschuss für 6 Jahre oder bis die Kinder 12 sind.
    Meine Exfrau ist nun wieder verheiratet und hat mit ihrem Mann ein Haus gekauft. Sie ging ständig arbeiten (Ausbildung), wird aber zum Jahreswechsel arbeitslos.
    Ich denke, das das Gehalt ihres Mannes nichts mit dem KU zu tun hat ?!
    Oder kann ich dies einklagen, wenn der Unterhaltsvorschuss in den nächsten Jahren wegfällt ?!


    Finanziell geht es mir dreckig: Ich habe ein festes Einkommen aber einen hohen Hausabtrag. Die Schulbücher, Klassenausflüge, Kinderkleidung und die Spielsachen der Kinder schlagen ein großes Loch in die Haushaltskasse.


    Ich habe eine feste Freundin, die bei mir wohnt. Sie lebt aber leider seit einigen Tagen auch vom Arbeitslosengeld.