Nein, so schnell schießen die Preußen nicht. Stell`doch einfach mal den Antrag und sieh`, was passiert. Es könnte sein, dass die dir eine Auflage erteilen, bevor du H IV-Differenz bekommst oder es ablehnen mit irgendeiner Begründung. Keiner kann dich zum Verkauf zwingen. Aber wie schon geschrieben, würde ich parallel, und zwar zeitnah, um nichts zu versäumen, beide Anträge stellen, also sowohl den Wohngeldantrag als auch den Antrag auf aufstockendes H IV. Wie sieht es bei dir eigentlich krankenversicherungstechnisch aus, wenn du aus dem ALG II herausfällst?
Dann könnte ich denke ich mal über meinen Mann versichert werden.. werde ich denke ich mal sowieso wenn ich Hartz beziehen würde, oder? Also in die Familienversicherung mit rein?