Die 700 Ökken wären in München in einem Monat weg (Miete!) Du kannst Dir im Grunde jeden Gegenstand kaufen, der später nach Antragstellung als Vermögen geschützt ist, wie üblicher Hausrat, wozu ich einen gewöhnlichen PC oder die anscheinend unvermeidliche Glotze rechnen würde (die ja nichtmal gepfändet werden kann). Natürlich darfst Du auch das Geld auch anders ausgeben, zB. mal die Oma am Meer besuchen fahren oder andere für Dich wichtige Sachen kaufen, oder den Heilpraktiker besuchen usw. Man kann auch nicht von Dir verlangen, dass Du vor Antragstellung schon so extrem bescheiden wie ein Hilfeempfänger lebst. Du kannst also sicher auch etwas mehr pro Monat ausgeben, als der maßgebliche Regelsatz beträgt. § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB II, bestimmt allerdings, dass eine Pflicht zum (nachträglichen) Ersatz der gewährten Leistungen für denjenigen besteht, der die Voraussetzungen für seine Hilfebedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig ohne wichtigen Grund herbeigeführt hat. Damit ist sozialwidriges Verhalten gemeint. Um 700 klägliche Euros in einem Monat herauszublasen ist das auch garnicht nötig
Weil ich mir nicht sicher bin ob das klar geworden ist: Auf jeden Fall erst das Restvermögen oberhalb des Schonvermögens sinnvoll ausgeben (und damit umwandeln) und dann erst den Antrag stellen.