ob du die wohnung behalten kannst und zuzahlst oder umziehen musst, liegt einzig und allein im ermessen deiner arge bzw des sachbearbeiters. vorsicht allerdings, wenn die zuzahlung sehr hoch ist. es könnte sein, dass die arge versucht daraus eine nebeneinkunft zu machen, die sie dann mit an dein regelsatz anrechnet. d.h. du bekommst weniger geld von der arge.
privatinsolvenz verlangt von keinem die aufgabe der arbeit. d.h. du musst deswegen nicht unbedingt hartz4 beantragen, wenn du arbeiten kannst. du hast alleinstehend einen grundbetrag von rund 990 euro netto deines lohnes. zuschüsse, wie fahrkosten bzw auslöse usw. sinbd dann noch zusätzlich. das netto ist vom reinen stundenlohn bzw. gehalt zu rechnen. kleiner tip: so mancher arbeitgeber ändert problemlos dein lohn und zahlt als ausgleich einen fahrkostenzuschuss, der nicht anrechenbar ist. einfach ehrlich mit dem arbeitgeber reden und mal höfflich nachfragen.