Beiträge von hilflos

    Mehr wird deine Tochter auch nich bekommen von der ARGE. Da Sie nämlich ein Bett hat werten die das als Sitzgelegenheit. Ich hab damals den fehler gemacht und mir ne Matratze gekauft was die Kontrolle wo dann da war gesehen hat und somit habe ich auch nichts bekommen.


    Ich hab nun ne leere Wohnung mit ner Matratze auf dem Boden und so darf ich hier hausen weil wohnen kann man das nich nennen. Interessiert doch aufm Amt keinen ob man sich fühlt wie der letzte Penner ....



    Na das ist echt sagenhaft was in Deutschland so läuft.
    Wie kann es dann sein das ein Pärchen eine komplette Wohnungseinrichtung d.h. 1000 € für die Einrichtung einer Wohnung inkl.Wohnzimmer bekommt?

    Die Arge hat schriftlich das das Jugendamt keine Leistungen für Möbel übernimmt.
    Es ist komplett alles abgelehnt obwohl sie nur ein Bett hat.
    Kleiderschrank bekommt sie und einen Hängeschrank und Unterschrank
    Gebrauchten Kühlschrank und gebrauchten Herd
    Aber weder eine Sitzgarnitur noch einen Schrank für das Wohnzimmer.
    Na dann frage ich mich warum man 50 m² haben darf und nur ein Bett reinstellen soll

    Brauch dringend einen Rat
    Meine Tochter ist mit 17 Jahren ausgezogen.
    Ihr wurde vom Jugendamt eine einmalige Beihilfe von 750 € bewilligt für das Zimmer in der Mädchen WG und zur Ausstattung der 1. Wohnung.
    Aufgrund massiver Probleme mit einer Mitbewohnerin hat meine Tochter die Flucht ergriffen.
    Nun hat sie eine eigene Wohnung und ihr wurde die Bewilligung vom Jugendamt wieder gestrichen und sie musste Hartz 4 beantragen mit Antrag auf Erstausstattung.
    Nun bekommt sie 103 €für alles was in die Küche gehört und 1 Hängeschrank und einen Untgerschrank sowie 1 Tisch und 1 Stuhl.
    Sie bekommt nicht ein Teil fürs Wohnzimmer, weder Schrank noch Sitzmöbel , weil ein Wohnzimmer nicht zur Grundausstattung gehört.
    Wie haben es andere dann auf 1000 € für eine Erstausstattung gebracht?


    Kann mir jemand sagen was meiner Tochter zusteht oder was ich jetzt machen soll?