nein haben wir nicht ob ich aber die ve anlage ausgefüllt habe weiß ich nicht,wie dann weiter
gruß stephan
nein haben wir nicht ob ich aber die ve anlage ausgefüllt habe weiß ich nicht,wie dann weiter
gruß stephan
hallo bin im august mit meiner freundin zusammengezogen habe da auch noch bafög bekommen und ab september harzt IV beantragt und nach langem hin unh her auch einen vorläufigen bescheid erhalten.meine freundin geht arbeiten.wir sind zusammen gezogen da uns gesagt wurde wir können für ein jahr auf probe zusammenleben ohne das mir hartz IV abgelehnt wird bzw. meine freundin für mich sorgen muß. wenn ich meinen abschluss habe werde ich auch versuchen arbeit zu bekommen. ich zahle an sie meinen mietanteil
und auch so komme ich für mein esssen auf.
nun will das amt mich besuchen, nach gerad mal einem monat hartz IV.dürfen wir ein gemeinsames schlafzimmer haben.gemeinsames konto besteht nicht. bitte gebt mir schnell rat , es eilt.
vielleicht auch noch eine gesetzesvorlage?
vielen dank stephan