Hallo!
Also erstmal mußt Du DIch grundsätzlich bei dem Amt einen Antrag stellen, wo Du gemeldet bist. Wenn Dir die Wege zu lang sind, und Du gern am
Wohnort Deines Vaters bleiben möchtest, melde Dich doch um.
Weil Du unter fünfundzwanzig bist, wirst Du ein Schreiben von einem Arzt oder dem zuständigen Jugendamt, daß es eine Gefahr für Deine Gesundheit wäre, weiter bei Deinem Vater zu leben (Härtefallregelung) benötigen.
Bekommst Du Kindergeld?I Wenn, mußt Du das bei der ARGE nachweisen, sonst werden die Leute Dir wahrscheinlich sagen, daß Du einen Antrag stellen mußt. Das kann aber nur Dein Vater oder Deine Mutter für Dich tuen. Falls neuer Kindergeldantrag gestellt werden muß, soll die Familienkasse einen Abzweigungsantrag mitschicken. Der bedeutet, das das Kindergeld an Dich geht und nicht als Einkommen der Eltern (des Antragstellers) gilt.
Petsie
Beiträge von Petsie
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Hat sich geklärt. Die Adresse der Klinik reicht erst mal aus.
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Er ist jetzt zwanzig und es ist noch nicht abzusehen, wie lange er dort bleibt.
Petsie -
Mein Sohn lebte nach fristloser Kündigung aufgrund von nicht gezahlter Miete für seine Wohnung auf der Straße. Er befindet sich nun in einer psychiatrischen Klinik, in der die Sozialarbeiterin dort erst einmal die Situation bei der für ihn zuständigen ARGE klären will, bei der er es scheinbar noch keine Leistungen bekommen hat.
Die ARGE hatte allerdings zuletzt einen Antrag auf Kindergeld von ihm gefordert.
Diesen würde ich jetzt auch stellen, nur hat er sich noch nicht ohne festen Wohnsitz gemeldet.
Ich habe praktisch gar keinen Wohnsitz, den ich angeben kann.
In iunserem Haushalt kann ich ihn nicht anmelden.
Hat er überhaupt ein Recht auf Kindergeld und was soll ich denn bei Wohnsitz schreiben?
Ich bin bald selber reif für die Klinik, kann mir jemand helfen?Petsie
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Hallo,
wenn Deine Schwiegertochter eine Ausbildung machen möchte, hat sie Anspruch auf Betreuungsgeld vom Jugendamt. Es wäre alledings schade um die Zeit, die sie nicht hat für Dein Enkelkind, also blase deinem Sohn mal den Marsch.
Unglaublich
Petsie -
Danke für Euer Interesse!
Liebe Kitty 121, mein Sohn weiß, dass ich immer für ihn da bin, und das er auf mich bauen kann. Er lebt im Augenblick bei einem Familienangehörigen in der großen Stadt, und das tut ihm verdammt gut. Er hat dort wesentlich mehr Möglichkeiten, Arbeit zu finden, als dort, wo er her kommt. Weißt Du, nach 15 Jahren einen erwachsen gewordenen Sohn in den Haushalt aufzunehmen, ist ziemlich schwer, auch wenn immer Kontakt bestanden hat. Abgesehen davon, dass wir selber mit drei Personen auf 60 Quadratmetern leben.
Lirafe, wir, mein Sohn und ich, waren gestern zusammen beim Jugendamt. Wir sind dort ohne Termin erschienen, und wir hatten das positive Erlebnis, dort einen klasse Mitarbeiter anzutreffen, dem glücklicherweise die Situation meines ehemaligen Mannes und der Kinder bekannt war, der die Familienakte rausholte und nach einem Gespräch meinem Sohn die Bescheinigung für die Arge auch ohne Beisein des Vaters ausstellte. Er hat schon ein Zimmer in einer WG in Aussicht, wenn das dann jetzt mit der Bewilligung von der Arge klappt. Nicht in einer Jugendeinrichtung, aber mit Familienanschluss im Haus.
Aufgrund schwerster Erkrankung, bei der auch nicht abzusehen war, ob ich jemals wieder auf die Füße kommen würde,
war ich nicht mehr in der Lage, unsere Jungs zu versorgen. Wir lebten damals in Scheidung. Ich lebte mit den Kindern schon alleine.
Ich hatte einen langen Krankenhausaufenthalt. Daraufhin sind unsere Kinder zu meinem ehemaligen Mann gezogen und auch dort geblieben. Bei der Scheidung wollte er kein beidseitiges Sorgerecht, und ich hatte keine Kraft, zu kämpfen.
Unseren beiden Söhnen geht es besser, jetzt wo etwas Ruhe im Haushalt einkehrt, weil der tägliche Streit zwischen Vater und großem Bruder nicht mehr besteht. Mein größter Wunsch zu Weihnachten ist, das wir alle zusammen am Tisch sitzen. Und ich denk`, das werden wir schaffen!
Viele Grüße
Petsie -
Er hat schon einen Antrag bei der Arge gestellt. Die hat ihn dann erstmal zur Caritas geschickt, die Caritas zum Jugendamt. Da er aber zu dem Jugendamt aus dem Landkreis muss, wo er vorher gemeldet war, war das auch wieder falsch!
Nun habe ich den zuständigen SA gefunden, nur die beiden Parteien ( Vater und Sohn) an einen Tisch zu kriegen, gestaltet sich schwierig. -
Hallo!
Mein neunzehnjähriger Sohn ist vor ca. zwei Monaten aus dem Haushalt seines allein sorgeberechtigten Vaters aufgrund von sich lange angestauten Ärgers vor die Tür gesetzt worden.Er hat sich daraufhin umgemeldet und lebt nun ohne Geld, ausser dem bisschen, was ich ihm geben kann. Er hat Kontakt mit der Arge, muss aber erst zu einem zuständigen SA beim Jugendamt.
Ab dem 19.10. hat er einen Arbeitsvertrag mit einer Zeitarbeitsagentur.
Was muss er alles an Formalien mitbringen, und reicht eine schriftliche Beschreibung mit Gründen, Verdienstbescheinigung, Angaben zur Unterkunft des Vaters per E-Mail an den SA beim Jugendamt?
Ab welchem Einkommen ist der Vater, es leben noch unser 18 jähriger und unser 16 jähriger Sohn in seinem Haushalt, zu Unterhalt verpflichtet?
Hat er, wenn er als Härtefall vom Jugendamt anerkannt wird, Anspruch auf Kaution, Miete usw.?Petsie