Beiträge von nobody-bln

    Hallo,


    ich bin vor kurzem ausgezogen. Ich habe meine Ausbildung absolviert und wohne jetzt zusammen mit meinem älteren Bruder, der ebenfals seine Ausbildung vor einem Jahr absolviert hat.


    Zurzeit leben meine kleine 12 Jährige Schwester, mein 19 Jähriger Bruder und meine Eltern in einer 120 m² Wohnung, 4 Zimmer. Mein Vater einen einen Behinderungsgrad von 60% und bezieht noch Einkommen von der Pflegestuffe zwei.


    Meine Mutter kriegt folgendes:


    Sicherung des Lebensunterhaltes:
    Mutter: 166,71€
    Schwester: 8,87€


    Miete/Heizung
    Mutter: 141€
    Bruder: 54,38€
    Schwester: 141€


    Mein Vater kriegt eine Erwärbsfähigenrente.
    1. Was ich nicht verstehe, wieso meine Schwester nur sowenig zum Lebensunterhalt bekommt?
    2. Wieso mein Bruder weniger bekommt für die Miete als die anderen Personen in der selben Bedarfsgemeinschaft?


    Mein Bruder hat eine Ausbildung bei der er rund 250€ Netto verdient hat. Evtl. hängt das damit zusammen?


    Ich muss dazu noch anmerken, das ich am 15/08/09 ausgezogen bin und in dem Berechnungsbogen zwischendurch auch mal vorkomme und in der Ausbildung 700€ Netto verdient habe. Ich gehe mal davon aus, dass das bestimmt auch relevant gewesen sein muss für die Berechnung.


    Jetzt ist das Problem das mein Bruder seine Ausbildung gekündigt hat, da er dort überhaupt nicht mehr zufrieden ist und auf der Suche nach einer komplett neuen Ausbildung ist. Jetzt sucht er sich in der Zwischenzeit erstmal einen Nebenjob, möchte auch am besten Vollzeit beschäftigt werden, da er bis nächsten Jahr September warten darf bis neue Auszubildende irgendwo eingestellt werden.


    Bei 1000€ Netto würde das Amt doch direkt sagen, gar kein Geld mehr für die Bedarfsgemeinschaft, richtig? Da sein Einkommen mit dazu berechnet wird und dieses zu hoch wäre, sehe ich das richtig?


    Wenn er jetzt ausziehen möchte, wird das Amt sagen, die Wohnung ist für 3 Personen zu groß, das sehe ich doch auch richtig, oder?


    Hat mein Vater durch seine gesundheitlichen Probleme keinen Anrecht auf die Wohnung, in der er schon seid 10 Jahren lebt und auf die Ärzte angewiesen ist, die sich in der Nähe befinden und er kaum noch laufen kann?


    Ohne das mein älterer Bruder und ich meinen Eltern jeden Monat über die Runden helfen, würde das Geld kaum vorne und hinten nicht reichen, aber wir wissen gerade nicht wo wir erstmal anfangen müssen, bevor wir zum Amt gehen, mein kleiner Bruder der noch zu Hause wohnt hat morgen ein Vorstellungsgespräch und traut sich nicht mal den Arbeitsvertrag zu unterschreiben, da wir sonst befürchten müssen, das dass Amt die ganze Hilfe kürzt und wenn er auszieht meine Eltern gezwungen sind die Wohnung zu verlassen und er somit zu Hause gebunden ist, obwohl er das eigtl garnicht will, ...und mein Vater aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage wäre ausziziehen bzw. das Geld nicht mal ausreichen würde für einen Umzug.


    Womit muss gerechnet werden, was muss beachtet werden? Das meine Mutter zum Amt muss bzw. der neue Änderungsbescheid die Woche schon eingereicht wurde, ist richtig, ... ich möchte mal eure Meinung dazu hören, was sagt ihr zu der o.g. Rechnung und sollte mein Bruder den Vertrag unterschreiben?


    Lg Dani