ich habe hier was im Arbeitsrecht im Internet gefunden was mit die Frage fast beantwortet. Nur fahre ich nicht in Urlaub sondern direkt zur Behandlung dort hin aber ansonsten ist das hilfreich
http://www.experto.de/b2b/personal/alles-ueber-die-krankmeldung-aus-dem-urlaub-bzw-dem-ausland.html
Beiträge von amelie
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Hallo,
ich müsste wissen ob die Krankmeldung von einem Arzt aus dem EU-Ausland auch bei dem Jobcenter anerkannt werden muss?
Die Behandlung mit OP wird von der Krankenkasse übernommen, da habe ich bereits nachgefragt.
Wäre schön, wenn ich das vorher wüsste, das Jobcenter will ich nicht fragen weil meine Betreuerin ziemlich gehässig ist und mir das sicher nicht genehmigt wenn ich vorher frage.
Ansonsten werde ich wohl die Kürzung der Bezüge in Kauf nehmen.
Vielen Dank für eure Mühe -
Ich muß sagen,
viel Hilfe bekommt man hier im Forum eigentlich nicht.Hab schon vorher Fragen gestellt und dann garkeine Antwort erhalten.
Werd mal weiter im Internet suchen.
lg Amwliw -
vielen Dank für ihre Antwort,
das ist ja in Ordnung, die Konten können die gerne einsehen. Habe ihnen schon den Auszug hingebracht, darum geht es mir nicht.
Das Festgeld habe ich 9 Monate vor dem Antrag auf Hartz 4 abgehoben und die Möbel gekauft sowie Renovierungen bezahlt, damals war noch immer eine gute Chance für mich Arbeit zu finden.Außerdem waren mein Hausstand 2 Jahre vorher komplett aufgelöst somit mußte ich alles neu anschaffen.
Ich habe dieses Geld mir vom Gehalt zusammengespart eben wegen der fehlenden Möbel, sonst hätte ich das garnicht getan, das war nicht für Vermögensbildung gedacht sondern weil ich es dringend benötigt habe um eine Wohnung einzurichten.Ich war nicht in Hartz 4 wieso darf ich mein Geld nicht ausgeben? Das kann ich doch, 9 Monate sind doch nicht unmittelbar vor Hartz 4?
(vgl. dazu auch das Urteil des Bundessozialgerichts zur Arbeitslosenhilfe vom 4 Sept. 79 – AZ: 7 63/78 – SozR 4100 § 134 Nr.16).oder verstehe ich dieses Urteil falsch?
es geht lediglich darum, die Belege Rechnungen und Quittungen habe ich nach 6 Monaten weggeschmissen da ich das immer so mache und nicht wußte, dass ich ein Jahr später sie benötigen werde, bin ja kein Hellseher, lol.
Meine Frage ist: muß ich zwingend nachweisen anhand von Belegen oder kann ich das auch mit Zeugenaussagen und anhand der Sachwerte die ja hier zu besichtigen sind?
Hat schon einmal jemand Erfahrung in dieser Hinsicht gemacht oder gibt es da ein Urteil wegen der Belege?
Es geht ja nicht um ein Riesenvermögen, es ist nur eine Summe von 11.000 E da ist nichts zum Verschieben mit so einem Betrag
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Hallo,
bin seit März 2010 in Hartz 4, habe im Juni 2009 ein Festgeld Höhe 11.000€, das ich vorher von meinem Gehalt gespart hatte, aufgelöst und das Geld für dringende Renovierung und Ersatz von kaputten Möbel ausgegeben. Da ich keine Ahnung von den Praktiken in Hartz4 hatte habe ich leider die Belege von dem Ganzen nach 6 Monaten weggeschmissen.
Jetzt hat man von der Arge natürlich anhand der Zinsen von dem damaligen Festgeld erfahren und verlangt von mir den Nachweis anhand von Quittungen und Belegen für was ich das ausgegeben habe. gleich mit Androhung des kompletten Leistungswegfalls sollte ich die nicht vorlegen können.
Was mache ich denn jetzt?
Ich kann die Belege nicht wiederbeschaffen zum Teil hab ich Möbel vom Antikflohmarkt aber auch vom Möbelgeschäft mit Barzahlung?Ich kann aber mit Zeugen beweisen, dass ich im letzten Sommer die Möbel angeschafft und die Renovierungen hab machen lassen, die beiden Renovierer waren aus der Wochenzeitung, hatten aber einen Gewerbeschein, ich hab aber die Telefonnummer und die Namen nicht mehr, war ja alles sauber gearbeitet und ich hatte ja keine Ahnung was da in der Zukunft deshalb auf mich zukommt.
Auch die Möbel und die Arbeiten kann die Arge gerne hier besichtigen.
Das Geld ist komplett draufgegangen, ist ja nicht so ein riesiger Betrag.
und noch was, ich bin 57 Jahre alt, das Vermögen wäre sowieso unter der Freigrenze gewesen.
Was kann ich denn jetzt tun? soll ich gleich einen Rechtsanwalt einschalten?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe -
Hallo,
Ich brauche dringend eine Auskunft.
Ich habe in meinen Antrag auf Hartz IV die Übernahmen der Tilgungsraten für mein selbst genutztes Eigenheim beantragt weil für mich die Voraussetzungen nach dem dazu ausgesprochenen
Urteil des Bundessozialgericht, B14/11bAS67/06R zutreffen.Jetzt fragt die ARGE von mir einen Nachweis, dass mir ohne Übernahme der Tilgungsraten der Verlust des Wohneigentums droht und
Nachweis, dass ich alles unternommen habe, die Tilgungsverpflichtung auszusetzen bzw. zu kürzen.Wer stellt mir denn dafür einen Nachweis aus?
Speziell für den ersten Nachweis, wenn ich doch über keinerlei sonstige Einkommen verfüge, das habe ich in meinem Antrag doch bereits nachgewiesen, woher bekomme ich denn einen Nachweis wenn es niemand gibt der den ausstellen kann?Den 2. Nachweis, ich nehme an den soll mir meine Bank ausstellen?
ich muß bis zum 26.03.2010 diese Nachweise dort abgeben, kann mir vielleicht hier jemand sagen was das für Nachweise sind?
Oder soll ich gleich zum Rechtsanwalt gehen?
Vielen Dank im Voraus
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@ Dekkert
das Programm hat mich gerade aber ganz freundlich begrüßt, lach.
Warst du denn nicht nett zu ihm? -
Solange man in Deutschland noch Geld für Kriege ausgibt und Unsummen um marode Banken zu retten,
15000,- € monatliches Gehalt für jedes Mitglied eines Ausschusses der die Banken jetzt überwachen soll usw.
solange braucht niemand sich schlecht zu fühlen, weder Pflegefälle noch Arbeitslosengeld II Empfänger.Unsere Bundesregierung, die Länder und auch die Kommunen verjubeln weiterhin auf Teufel komm raus unsere Steuergelder da kommt es auf die paar Groschen für Sozialwesen auch nicht mehr drauf an.
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Danke für deine Antwort,
nur, in dem Link dort steht aber nicht die Antwort auf mein Problem drin.Es geht da um einen Minijob den ich annehmen soll.
Ich wäre dann weiterhin arbeitslos, das Einkommen würde mal gerade knapp weniger als die Hälfte meines Arbeitslosengeldes betragen.Das Arbeitsamt würde mir 180€ von dem Minijob belassen also dementsprechend mein Arbeitslosengeld um diese 220€ kürzen.
In diesem Vermittlungsvorschlag war auch eine Rechtsbelehrung drin.
Weiterhin habe ich diese Stellenanzeige im Internet gefunden, dort ist sie aber als Teilzeitstelle ausgeschrieben, nicht als Minijob.Meine Frage ist: Bin ich verpflichtet diese Stelle anzunehmen?
Kann ich gezwungen werden einen Minijob zu machen neben meiner Arbeitslosigkeit?Leider finde ich im Internet dazu überhaupt keine Auskunft,
Ein ALG II Empfänger muß keinen Minijob annehmen, dazu habe ich einen Text im Sozialgesetzt gefunden.
Zu dem Fall bei einem ALG I Empfänger kann ich aber nichts finden.P.S. ich habe mich vorsichtshalber auf diese Stelle beworben habe aber ausdrücklich die Bewerbung als VOLLZEITKRAFT geschrieben und darin gebeten, sie möchten doch bitte prüfen, ob man die Stelle in eine Vollzeittätigkeit umwandeln kann.
Bin ja nicht blöd! :p
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Ich kann der lieben Claudia jetzt gerne mal meine Gegenrechnung aufmachen.
Alleinerziehende Mutter, 2 Kinder großgezogen, beide Kinder Hochschulbildung und zahlen bereits kräftig ein für Vater Staat, zusätzlich ziehen beide auch schon die nächste Generation Steuerzahler groß.
Und trotzdem war ich mein ganzes Leben lang voll Berufstätig, ohne Elterngeld und nur 50 DM und 70 DM Kindergeld, keine Kindertagesstädte und keine Ganztagsschulde, keine Kinderbetreuungskosten, Null von Vater Staat dafür!
15 Jahre Selbständigkeit während der ich anderen Menschen einen Arbeitsplatz gegeben habe.
Danach wieder Vollzeit Berufstätig als Lohnsteuerzahler.
Jetzt bin ich 57 Jahre alt, gekündigt wegen Firmenpleite, noch nicht in Hartz 4 aber im nächsten Jahr.Ich habe mein ganzes Leben lang gearbeitet, ich habe meinen Beitrag zum Allgemeinwohl dieses Landes wahrhaftig geleistet und oft bis an der Grenze meiner Leistungsfähigkeit geschuftet.
Ich sag dir eines meine liebe Claudia, hätte ich das alles vorher gewußt was ich jetzt erlebe, ich hätte abgetrieben das kannst du mir glauben! Ich würde auch egoistisch mein Leben genießen und 3 mal im Jahr in Urlaub fahren, Karriere machen und mein Bankkonto füllen!
Und nicht abends nach einem Vollzeitjob noch kochen putzen Kinderhintern waschen und Hausaufgaben machen.
So wie meine kinderlosen Kolleginnen nach Feierabend noch ins Städtchen gehen, das würde ich tun.Und ich sag dir noch etwas meine liebe Claudia, ich bin eine beruflich hochqualifizierte Person
und denke erst garnicht daran, dass ich jetzt jeden Dreckjob annehmen werde, dieser feinen Gesellschaft wie Dir im Alter den Müll wegräumen, das kannst Du mal gerade vergessen.
Dieses Mal war ich nicht so blöd wie in jungen Jahren, ich habe bereits kräftig vorgesorgt mit ausreichenden gesundheitlichen Bescheinigungen, dieses Mal zahlst du für mich und nicht ich für Dich meine Liebe.
Schließlich werden meine Kinder und Enkelkinder eines Tages deine Rente zahlen, merke dir das.
Wollen wir doch einmal für ein wenig Ausgleich sorgen, nicht wahr?Ach ja, noch ein Nachtrag,
pro Kind schenft mir der Staat großzügig ein Rentenjahr.Für einige Jahre später geborene Kinder erhält die Mutter nun 3 Rentenjahre pro King geschenkt, ich gönne den neuen Müttern das wirklich, vielmehr ist es noch lange nicht genug Ausgleich für das, was sie für die Gesellschaft damit leisten.
Nur wo bleibt da die Gerechtigkeit? Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich?
Wir Mütter, also meine Generation und die noch frühere, wir haben nicht einmal einen warmen Händedruck von der Gesellschaft und vom Staat erhalten für unsere Leistung, keine Förderung, keine Hilfe in irgendeiner Art und dafür werden wir dann mit 1 Rentenjahr abgespeist.Ich habe absolut kein schlechtes Gewissen, wirklich Null ! wenn ich jetzt Leistungen vom Staat kassiere, ganz im Gegenteil, ich empfinde es als ausgleichende Gerechtigkeit und genieße jeden Tag an dem ich nicht zur Arbeit muss.
Es ist für mich einfach nur "geschenkte Lebenszeit" und Zeit ist immerhin noch das Kostbarste was wir haben, sie läuft jeden Tag unwiederbringlich ab.
Wenn diese Gesellschaft oder vielmehr diese Regierung es den Konzernen in den Arsch stecken und diese danach dann mit unseren Subventionen in Billigländern verschwinden kann, wenn da vom Gesetzgeber kein Riegel vorgeschoben wurde und wenn Banken ungehindert unser Volksvermögen verzocken dürfen obwohl lange vorher laut davor gewarnt wurde aber unsere Abgeordneten es vorziehen sich ihre Pöstchen in den Vorständen eben dieser Abzocker zu sichern dann ist es absolut in Ordnung, wenn sie für die Opfer dieser Machenschaften sprich Hartz IV Empfänger blechen müssen.
Ich rate euch Allen hier, habt eine andere Einstellung zu diesem Harz IV!
Schaut dass ihr irgendwie noch ein bisschen an Nebengeld gelangt, Ich zum Beispiel habe einen Garten und baue mir mein Gemüse für den Eigenbedarf selbst an, das ist schon einiges an Geld was ich damit einspare und da kann keine ARGE mir was wollen.
Macht eine Annonce um mit Hunden Gassi zu gehen oder Babysitter oder für Alte Menschen den Einkauf und Botengänge erledigen gegen ein kleines Entgelt. Das findet keine ARGE heraus und ihr könnt eure Finanzen ein bisschen aufbessern.
Freut euch über die schöne Lebenszeit, die euch damit geschenkt wird und genießt es, es kommt nur auf eure Einstellung dazu in eurem Kopf an.Ich gebe ehrlich und offen zu, dass mir mein Leben jetzt richtig gut gefällt, so gut wie nie zuvor!
Die Besuche beim Arbeitsamt, da bereite ich mich vorher schon mental gut vor, ich stelle mir vor ich bin eine Gardine, ich lasse das alles durch mich hindurchblasen als wenn der Wind durch eine Gardine bläst, lach.
So, jetzt habe ich wahrscheinlich einige Leser auf die Palme gebracht, war auch meine Absicht.
Aber einigen habe ich vielleicht auch ein wenig neuen Mut gemacht, lach.
lg Amelie -
Ich kann der lieben Claudia jetzt gerne mal meine Gegenrechnung aufmachen.
Alleinerziehende Mutter, 2 Kinder großgezogen, beide Kinder Hochschulbildung und zahlen bereits kräftig ein für Vater Staat, zusätzlich ziehen beide auch schon die nächste Generation Steuerzahler groß.
Und trotzdem war ich mein ganzes Leben lang voll Berufstätig, ohne Elterngeld und nur 50 DM und 70 DM Kindergeld, keine Kindertagesstädte und keine Ganztagsschulde, keine Kinderbetreuungskosten, Null von Vater Staat dafür!
15 Jahre Selbständigkeit während der ich anderen Menschen einen Arbeitsplatz gegeben habe.
Danach wieder Vollzeit Berufstätig als Lohnsteuerzahler.
Jetzt bin ich 57 Jahre alt, gekündigt wegen Firmenpleite, noch nicht in Hartz 4 aber im nächsten Jahr.Ich habe mein ganzes Leben lang gearbeitet, ich habe meinen Beitrag zum Allgemeinwohl dieses Landes wahrhaftig geleistet und oft bis an der Grenze meiner Leistungsfähigkeit geschuftet.
Ich sag dir eines meine liebe Claudia, hätte ich das alles vorher gewußt was ich jetzt erlebe, ich hätte abgetrieben das kannst du mir glauben! Ich würde auch egoistisch mein Leben genießen und 3 mal im Jahr in Urlaub fahren, Karriere machen und mein Bankkonto füllen!
Und nicht abends nach einem Vollzeitjob noch kochen putzen Kinderhintern waschen und Hausaufgaben machen.
So wie meine kinderlosen Kolleginnen nach Feierabend noch ins Städtchen gehen, das würde ich tun.Und ich sag dir noch etwas meine liebe Claudia, ich bin eine beruflich hochqualifizierte Person
und denke erst garnicht daran, dass ich jetzt jeden Dreckjob annehmen werde, dieser feinen Gesellschaft wie Dir im Alter den Müll wegräumen, das kannst Du mal gerade vergessen.
Dieses Mal war ich nicht so blöd wie in jungen Jahren, ich habe bereits kräftig vorgesorgt mit ausreichenden gesundheitlichen Bescheinigungen, dieses Mal zahlst du für mich und nicht ich für Dich meine Liebe.
Schließlich werden meine Kinder und Enkelkinder eines Tages deine Rente zahlen, merke dir das.
Wollen wir doch einmal für ein wenig Ausgleich sorgen, nicht wahr? -
Hallo an Alle hier, vielleicht kann mir jemand Auskunft geben.
Ich bin seit März 2009 Arbeitslosengeld 1 - Empfänger und habe heute einen Vermittlungsvorschlag vom Arbeitsamt erhalten, es hadelt sich da um einen Minijob 400 €.
Ich werde darin aufgefordert mich bei diesem Arbeitgeber zu melden mit Hinweis auf die Rechtsfolgenbelehrung.Zur Zeit bin ich in einer privaten Arbeitsvermittlung DAA Job Plus GmbH, diese Betreuerin dort sagte mir, ich sei verpflichtet, einen Minijob anzunehmen und trotzdem weiterhin in dieser DAA vorstellig zu werden und auch meine Bewerbungen zu schreiben.
Im Internet habe ich aber ganz andere Informationen über die Zumutbarkeit von Minijobs gefunden.
Da steht z.B.: Langzeitarbeitslose müssen jede zumtbare legale Beschäftigung annehmen usw.
Die Arbeitsagentur kann aber nicht auffordern, einen Mini- Job oder Ähnliches anzunehmen.
Die Vermittlung in Leiharbeit ist zumutbar. Quelle: AMK Onlineservice § Sozialgesetzt und ALGIIMeine Frage nun: Muß ich mich für diese Stelle bewerben oder nicht? Ich bin noch nicht Langzeitarbeitslose.
P.S. ich möchte es nicht!
vielen Dank für eure Hilfe