Beiträge von Karl-Heinz

    Hallo,
    danke erstmal. Ich habe mein Gewerbe immer nebenbei betrieben (Student).
    Wirkliche Ausgaben habe ich auch nicht. So ein Mist. Wollte von dem
    Geld eigentlich die Umsatzsteuer für 2009 zahlen...
    Tolle Wurst. Wilkommen in der Armut.
    Wie ist das denn wenn ich mir jetzt Geld leihe (zum Leben) bis der
    Antrag durch ist: muss ich der Arge da einen privaten Darlehensvertrag
    vorlegen oder was? Habe nämlich keine Rücklagen und bis der Antrag durch ist,
    wird es ja wohl etwas dauern...


    Gruß

    Hallo liebe Gemeinde,
    habe im Internet keine direkte Antwort auf meine Frage
    gefunden und probiere es jetzt mal hier. Also: muss demnächst
    (ab Oktober) wohl Hartz-IV beantragen weil eine Herzoperation
    ansteht und ich für ungefähr 2-3 Monate außer Gefecht gesetzt
    bin. Nun habe ich noch ein Gewerbe laufen, dass ich jetzt abmelden werde.
    Es stehen aber noch ein paar Rechnungen offen (300-400€), die wohl
    erst Mitte bis Ende Oktober bezahlt werden. Wird das bei Antragsstellung nun
    als Einkommen angerechnet? Habe irgendwo gelesen, dass Einkünfte
    aus Gewerbe, die vor der Antragsstellung zufließen, als Vermögen betrachtet
    und somit nicht angerechnet werden. Was ist aber wenn das Rechnungsdatum
    vor der Antragstellung liegt, das Geld aber erst nach Datum der Antragsstellung eintrifft?


    Danke erstmal