Hallo Philipp,
vielen Dank für Deine Antwort.
Der ARGE ist bekannt, dass sie beim Umzug in eine angemessene Wohnung neben dem nur etwas geringeren Darlehen auch die Umzugskosten zu tragen hätte, was sie jedoch nicht von der Entscheidung abhält.
Würde die Wohnung zu einer angemessenen werden, wenn die Mieter innerhalb von sechs Monaten keine angemessenen fänden? Hätte die ARGE dann auch die Kaution und die überschüssige Miete zu tragen?
Und weiter: Fände die Familie tatsächlich eine angemessene Wohnung, würde jedoch trotzdem in der bisherigen unangemessenen wohnen bleiben wollen, würde dann weiterhin der angemessene Anteil der bisherigen, zu großen Wohnung getragen werden, würde die Familie zum Umzug gezwungen werden oder würden die Kosten bei Beibehaltung der unangemessenen Wohnung komplett nicht mehr übernommen werden?