Beiträge von 8bit

    Hallo,


    ich habe eine Frage zur Insolvenzordnung bei Alg2.


    Dort heißt es, dass der Schuldner verpflichtet ist, sich um eine angemessene Erwerbstätigkeit zu bemühen, sofern er keine solche hat.


    Kann man das genauer erklären, wie diese Bemühungen auszusehen haben? Damit wird wohl das Vorweisen von schriftlichen Bewerbungen gemeint sein, denke ich mal. Aber wieviel Bewerbungen im Monat sind ausreichend?


    Schon mal Danke im Voraus für die Antworten.


    Gruß 8bit