Beiträge von mchc78

    Hallo!
    Ich habe ein Problem und zwar bin ich als ich 15 war in eine einrichtung vom jugendamt zur verselbstständigung gezogen und musste kurz vor meinem 17. Geburtstag wieder zu meiner Mutter ziehen.
    Diese bekommt Harz IV als unterhaltsersatz (mein Vater kann nicht zahlen) und somit bin ich in einer Bedarfsgemeinschaft mit ihr. Schön und gut aber der einzug bei meiner Mutter sollte nur ein übergang sein.
    Ich habe mir vom Jugendamt schriftlich bescheinigen lassen dass ich fähig bin einen eigenen Haushalt zu führen, unabhängig von einem Jugendprogramm des Jugendamtes.


    Nunja dafür müsste ich allerdings arbeiten um das Geld für die Miete der Wohnung zu bekommen.
    Die ARGE jedoch sagt, dass ich nicht Arbeiten dürfe, da ich unter 18 bin und Berufsschulpflichtig bin laut §38 Schulpflicht in der Sekundarstufe II (SchulG) Absatz 2


    Ich habe allerdings ein Abschluss Zeugnis einer Berufsschule, welches mir bescheinigt dass ich laut §38 SchulG Absatz 3 die Schulpflicht erfüllt habe (siehe Auszug unten).
    Dazu muss ich sagen dass ich einen Realschulabschluss ohne Quali besitze, und derzeit in keinem Ausbildungsverhältnis stehe.


    Meine Frage nun, was kann ich machen um von der ARGE weg zu kommen und zu Arbeiten, und vorallem eine eigene Wohnung zu führen?
    Danke für jede Antwort im voraus.


    Gruß
    mchc78