Hallo..
ich bin 28 Jahre alt und habe im august eine betriebliche ausbildung angefangen und lebte mit meinem partner zusammen. nun haben wir uns getrennt und ich würde gern wissen was mir zusätzlich zusteht.
es ist meine zweite ausbildung da fällt BAB schonmal weg. Bekomme circa 550 Euro netto lehrlingsgehalt und für ein kind UVG leistung für den anderen normalen Unterhalt. Was hat denn nun vorrang? ALG 2 bekommt man da den alleinerziehungszuschlag und ergänzend sozialgeld für die kinder oder gleich wohngeld beantragen?