Beiträge von uniamni

    Nein !


    Nur weil du Leistungen erhälst, bedeutet das nicht das du ein Sklave bist. Du musst nur bescheid geben das du umziehen möchtest und dir die neue Wohnung genehmigen lassen. Ansonsten bekommst du Probleme.


    Wenn für das Amt keine Kosten entstehen, dann wird das auch nicht geprüft :-)

    Hallo !


    Wenn du hier in Deutschland gemeldet bist, dann hast du recht auf Grundversorgung. Diese Grundversorgung musst du beantragen und erfordert einige Unterlagen.


    http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zentral/Formulare/Buerger/Arbeitslosengeld-II/Arbeitslosengeld-II-Nav.html


    Wenn du keine weiteren Einkünfte hast bzw. Einkünfte zu erwarten sind, dann wirst du Hartz 4 erhalten.



    Du musst aber persönlich bei deinem Job Center vorsprechen.

    Hartz 4 wird von Steuergeldern bezahlt und steht nur dem zu, der seinen Lebensunterhalt nicht erbringen kann. Da deine Verlobte eine Ausbildung macht die vom Arbeitsamt finanziert wird, ist dies nicht gegeben und somit kein Anspruch vorhanden. Der Anspruch würde jedoch bestehen, wenn der Lohn (Gehalt) nicht zum leben ausreicht.


    Die Notsituation ist durch eure Unwissenheit entstanden. Ihr habt Hartz 4 bezogen obwohl ihr keinen Anspruch hattet. Daher die Rückerstattung von 700 €. Ihr hättet den kurzfristigen Überschuss besser nutzen sollen.


    Ich verstehe aber nicht warum Sie erst im Januar ihr Gehalt bekommt wenn Sie doch schon längst mit der Ausbildung angefangen hat. Sie sollte ihre Unterlagen zusammen sammeln und Ihren Anspruch bis Januar prüfen lassen.


    Entweder bekommt Sie jetzt ihr GEHALT oder sie bekommt HARTZ 4.

    Wie erwähnt musst du das bei deinem Amt absegnen lassen. Dort erfährst du die Einzelheiten.


    Das Amt übernimmt die Umzugskosten nur, wenn der Umzug gerechtfertigt ist. Deine Rechtfertigung währe: KEIN eigenes SCHLAFZIMMER !


    Das Amt übernimmt auch die KAUTION ( nur als zurück zu zahlendes DARLEHEN)

    Mit unter 25 bist wird es schwer eine eigene Wohnung genehmigt zu bekommen.


    Da du ja nicht bei den Eltern wohnst, fragt sich wer für dich verantwortlich ist und wo du gerade wohnst.


    Falls es möglich währe auszuziehen:
    Da du schon BAföG bekommst währe das Amt für Wohnungswesen deine Anlaufstelle.

    Willkommen im Kapitalismus !


    Die Postbank hat das Ziel Gewinn zu machen. Sie ist nicht verpflichtet Verträge abzuschließen die einen negativen Einfluss auf das Geschäftskapital haben.


    Klingt hart wenn die einzige Bank in der nähe einen nicht haben will.
    Ich kann nur raten persönlich vorzusprechen. Die unpersönliche Kontaktaufnahme per Brief oder E-Mail erreicht keine Herzen. Und nur dieses ist das Tor zu deinem Erfolg. Ein rechtliches hast du nicht.

    Hallo !


    Nach meinem SGB2 wissen, währe diese Wohnung angemessen. . Du musst aber die neue Wohnung vom AMT absegnen lassen, bevor du den Vertrag unterschreibst. Ansonsten bekommst du ärger mit denen.


    Du hättest die Kaltmiete deiner alten Wohnung angeben können. So kann ich die angemessenen Kosten für die neue Wohnung nicht berechnen.


    Aber es sieht sehr gut aus ! Gehe zum Amt und lasse es dir absegnen.

    Hallo !




    Es ist üblich das die Bearbeitungszeiten lang sind. In deinem Fall ist das sogar noch akzeptabel. Ich habe schon schlimmeres erlebt. Versuche auf jeden Fall alle Unterlagen zu sammeln die du brauchst, den jede separate Bearbeitung kostet Zeit.


    Wenn der Antrag vom Amt angenommen wird, dann bekommst du das Geld ab Antragsdatum. So kannst du dein Konto wieder ausgleichen.


    eine andere Alternative gibt es nicht ! GEDULD

    Hallo alle zusammen !



    Hab da eine Frage zur Krankenversicherung.


    Ich habe im September einen Antrag auf Hartz4 gestellt und bin noch dabei die Unterlagen zu sammeln. Wie sich herausgestellt hat, habe ich auch Anspruch auf ALG 1 da ich als Student einer Teilzeitbeschäftigung nachgegangen bin. ALG1 wird aber nicht ausreichen und Hartz4 muss wohl aufstocken.


    Das war es zu den Hintergründen & nun zur FRAGE !


    Mir wurde im Oktober der Krankenkassenbeitrag vom Konto abgebucht. Ist eigentlich logisch da ich ja auch ab & zu Zahnschmerzen habe und zum Arzt muss :-)


    WER MUSS DIE BEITRÄGE ÜBERNEHMEN ?
    WIE MUSS ICH VORGEHEN UM MEINE KOHLE WIEDER ZU BEKOMMEN ?


    herzlichen Dank schon mal !

    Die Größe der Wohnung spielt keine so große Rolle, solange der Preis pro Quadratmeter niedrig ist. Also informiere dich vorher wie teuer deine Wohnung sein darf. Vielleicht fällt sie in dein Budget.
    Aber für 2 Personen rate ich dennoch eine kleinere Wohnung zu nehmen, da andere Kosten entstehen. Kopf HOCH ! Wir Männer sind halt Schwanz gesteuert !

    Kitty das ist nichts NEUES !


    Diese Unterscheidung gibt es. Der Grund ist einfach erklärt.


    Die Eltern kommen nicht mehr klar mit dem Kind und umgekehrt genau so. Da liegt es auf der Hand, dass das Kind ausziehen kann wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.


    Die Leistungen die dem Kind als Teil der BG zustehen, werden dann an das Kind ausgezahlt.



    CARITAS kann da weiterhelfen !

    Ich merke aus deiner Beschreibung heraus, dass du ein Problem mit deinem Selbstbewusstsein hast. Du musst wie oben schon erwähnt wurde, für klare Verhältnisse sorgen und die Missstände ansprechen. Auch musst du mit deiner Kollegin sprechen, die eher den leichten Teil übernimmt.


    Ich bin Student und wurde bei der Arbeit schon oft mit Diktatoren konfrontiert. Meine Reaktion auf die Missstände kam immer direkt und gut begründet. Lass dich nicht für DUMM verkaufen nur weil du putzen musst.


    Also den Mob bei Seite und TACHELES ! Alles oder Nichts !

    Hi wohne in Frankfurt und kenne das Problem mit der Wohnungssuche hier. Ich rate dir eine Wohnung unter deinem Niveau anzumieten um erstmal Fuß zu fassen.
    Die Wohnungssuche ist einfacher, wenn man vor Ort ist.
    Du kannst dich auch bei den großen Gesellschaften melden und dort eine Anfrage stellen. Diese kontrollieren meist den günstigen Teil der Wohnungen in Hessen.


    Ich an deiner Stelle würde als aller erstes dort anfangen.

    Du kannst innerhalb von 3 Monaten nach Kündigung ausziehen. Wo liegt das Problem ?


    Kündigungsfrist: Mieter können unbefristete Mietverträge generell und unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses immer mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Eine gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist für Mieter ist seit September 2001 abgeschafft worden.


    Für Vermieter gilt weiterhin eine leicht geänderte gestaffelte Kündigungsfrist. Die anfängliche Kündigungsfrist von 3 Monaten verlängert sich nach einer Mietzeit von mehr als 5 Jahren auf 6 Monate und nach einer Mietzeit von mehr als 8 Jahren auf 9 Monate. Entfallen ist die Verlängerung der Kündigungsfrist auf 12 Monate für Mietverträge, die mehr als 10 Jahre dauern.



    Diese REGELUNG gilt auch wenn dein Vertrag etwas anderes aussagt. Du könntest sogar sofort umziehen, wenn du nachweisen kannst, dass es gesundheitsgefährdend sein kann weiter in der Wohnung zu bleiben. Für die Mehrkosten des sofortigen Umzugs müsste der Vermieter aufkommen.


    Also 3 Monate.

    Danke für deinen Kommentar Jalale !


    Dein letzter Kommentar ist aber überflüssig. Ich stehe auf eigenen Beinen und habe selbst während des Studiums auf BAföG verzichtet und gearbeitet. Ich kann auch auf Hartz IV verzichten, wenn ich für 1 Jahr einen Job finden würde.


    Aber den Job müsste ich im Sommer 2010 wieder aufgeben, da ich dann mein Studium an einer anderen UNI wieder aufnehme.
    Welche Alternative bleibt mir für die Zeit ? Ich sehe keinen anderen Weg !


    :-)