Beiträge von initiator

    Danke schon mal fürs Mut machen.


    Ich dachte bisher, dass nicht die Wohnungsgröße entscheidend ist, sondern die Miete. Bei uns war es immer so, dass es einen Höchstbetrag für die Miete gab, der mit Wohngeld gefördert wurde.


    Unser Vermieter hat noch nie etwas fürs Wohngeld ausfüllen müssen (oder meldet sich das Amt direkt bei ihm?).

    Ganz wichtig: Du bekommst ALG2 jetzt rückwirkend zum Tag der Antragstellung auf Kinderzugschlag. Steht so auch im Ablehnungsbescheid für Kinderzuschlag. Nur zur Sicherheit, falls das nicht bekannt sein sollte. Hat bei uns auch erst nach Widerspruchverfahren geklappt.

    Hallo in die Runde,


    ich hoffe erstmal, das Thema ist hier einigermaßen richtig. Ich konnte kein spezielles Unterforum zum Thema Wohngeld finden.


    Kann mir jemand bei oben genannter Sachlage weiterhelfen? Wir wollen zwei Wohnungen zusammenlegen, haben auch die Erlaubnis des Vermieters, der aber darauf besteht, die Mietverträge so zu lassen, wie sie sind. Das heißt, wir müssen 2 Verträge unterschreiben, werden aber die Wohnung mittels Durchbruch verbinden. Wie wird das Amt bei einem Antrag auf Wohngeld reagieren? Hat vielleicht jemand für diesen seltenen Fall Erfahrungen?


    Wäre super, wenn jemand dazu etwas sagen könnte, um unsere finanzielle Situation besser einschätzen zu können. Jetzt schon mal dankeschön!