Werd ich auf jeden Fall tun.Ich danke euch für die schnelle Antwort.In dem 1.Abschnitt vom Widerruf,der§ 46,müßte da ned SGB II stehn,ned daß die da ablehnen würden wegen nem Schreibfehler?
LG Gaby
Beiträge von Gaby43
-
-
Sie wollen halt ne Ratenzahlung von 50€ im Monat,was für mich halt viel Geld ist.Und sie würden die Kaution ja bei einem Auszug wieder zurückbekommen.Wenn ich wieder einen Job habe,siehts wieder anders aus mit der Ratenzahlung,aber jetzt das von den Leistungen auch noch abzwacken,weiß nicht wie ich das machen soll.
LG Gaby43 -
Ok,das ist gut zu wissen.Werde heut noch den Mietvertrag unterschreiben und mit der Vermieterin gleich drüber reden,daß ich bezüglich der Kaution Widerspruch einlege und sich das evtl. noch ein bisschen hinziehn kann.Die eigentliche Zahlung der Miete können sie mir ja deswegen nicht verwehren nehm ich mal an,sie habens ja genehmigt.In dieser Wohnung brauchte ich keine Kaution zu bezahlen,werd also auch keine zurückbekommen,aber für die neue Wohnung brauche ich zwei Kaltmieten,insgesamt 810€.
Vielen Dank für eure Hilfe
Gaby43 -
Hallo @ all,habe heute die Genehmigung zum Umzug erhalten,die Kaution wird als Darlehn gewährt,allerdings wollen sie mir dafür monatl.50€ abziehn von meinen Leistungen.Wenn ich das oben im Text richtig verstehe kann ich dagegen Widerspruch einlegen,ist das richtig?Ich mein 50€ weniger ist schon viel Geld.Ich soll eine Abtretungserklärung unterschreiben.
LG Gaby43 -
Hallo@all,
ich ziehe wahrscheinlich zum nächsten 01.in eine Wohnung die mit Nachtspeicheröfen beheitzt wird,diese laufen ja über Strom.Werden diese Kosten von der ARGe übernommen?
LG Gaby43 -
Hallo,weiß denn keiner Rat?:(
-
Ich hätte da ne ähnliche Frage:
Und zwar habe ich mich im Februar von meinem Mann getrennt.Meine 2 Kinder leben bei mir.Da auf die Schnelle keine Wohnung zu finden war,bin ich in der Wohnung meiner kurz zuvor verstorbenen Oma,im Haus meiner Mutter untergekommen.Meine Nichte lebt fast seit Geburt im Haus und hat schon vor Jahren diese Wohnung von meiner Mutter zugesprochen bekommen.Dies ist auch notariell belegt.Aber durch meine Momentane Notlage konnte ich eben erstmal hier einziehn,allerdings ohne meine Möbel,die sind immernoch in der Wohnung meines Mannes.Sie würde nun mal gerne hier einziehn,war ja auch so abgemacht und außerdem muß die Wohnung dringend saniert werden(nicht renovierd sondern sanierd) und das sollte noch vorm Winter geschehn,weil auch eine Heizung eingebaut wird,neue Stromleitungen gezogen und,und,und.Nun habe ich in einer anderen Stadt eine Wohnung durch einen Makler angeboten bekommen,der Kreis ist aber derselbe,wir wohnen im Kreis Rastatt.Hier habe ich 320€ warm bezahlt,hat die Arge auch übernommen.Die neue Wohnung würde nun mit 74qm,3 zimmer bei 440€ kalt liegen einschließlich der Garage,die wahrscheinlich eh abgezogen wird.Für Rastatt wäre die angemessene Miete 405€ kalt+82,50€ sonstige Nebenkosten+97,50€ Heizkosten.Meine Mutter kündigt mir quasi wegen Eigenbedarf.Es ist auch noteriell geregelt daß meine Nichte mal die Pflege meiner Mutter und meines Stiefvaters übernehmen wird.Außerdem sehe ich im Bereich Rastatt eine bessere Jobchance.Was meint ihr,kann mir die Arge den Umzug verweigern oder wohmöglich eben nur weiterhin die 320€ warm bezahlen,was mir für die neue Wohnung natürlich hinten und vorne nicht reicht.
Ich hoffe ihr steigt durch,ist vielleicht alles ein bisschen verwirrend.
Vielen Dank schon mal für eure Meinung
Gaby43