Hallo Ihr Lieben,
es soll ein neues BSG-Urteil zur Heizkostenübernahme geben. Wer kann mir weiterhelfen??
Bei mir verlangt die Behörde 1 / 6 Eigenanteil und beruft sich auf : "Warmwasserversorgung innerhalb der Heizungskosten... im Rahmen der Wärmeversorgung."
Das Haus hat keine zentrale Warmwasserversorgung. Jede Whg. hat einen Durchlauferhitzer.
Ist dieses korrekt?
Es eilt, Betr.: Widerspruch.
Vielen Dank für Eure Hilfe,
Euer Frust hoch 4