Eleonore.......ich will keine Ausbildung in der Altenpflege.
Sondern in Seniorenbetreuung.
Da gibt es einen Unterschied.
Und das war auch nicht meine Frage.
Gruss Elli
Eleonore.......ich will keine Ausbildung in der Altenpflege.
Sondern in Seniorenbetreuung.
Da gibt es einen Unterschied.
Und das war auch nicht meine Frage.
Gruss Elli
Guten Tag zusammen.....
ich bekomme HartzIV noch bis Novemer 2010 da ich dann mit meinem Freund ein Jahr zusammenlebe und er gut verdient. Somit ist keinerlei Bedarf mehr ....lt. ARGE.
Ich möchte nun gerne eine Ausbildung machen zur Seniorenbetreuung.
Mein Arbeitsvermittler will mir dieses verweigern - da ich zuerst in einen Gebrauchtwarenhof soll
zum Eineurojob......Möbel waschen - Geschirr waschen - staubsaugen - Klamotten sortieren etc.
Kann ich zu einem momentan nicht - da ich starke Rückenbeschwerden habe und in
Akkupunkturbehandlung bin.
Okay......da kriegt er ein Attest dafür und er gibt Ruhe mit dem Eineurojob.
Er meinte was von Eingliederung etc.
Aber ich habe die letzten zwölf Jahre meine vier Kinder alleine grossgezogen - habe nebenbei
immer teilweise gearbeitet.
Bin dann nur in HartzIV gerutscht weil ich deprikrank wurde und mein Mann keinen Unterhalt
mehr zahlte etc.
Ich mache momentan noch nebenberuflich Fusspflege (ist gemeldet) und habe einen normalen
Tagesablauf.
Was kann ich tun wenn er mir die Ausbildung verweigert.
Soviel Zeit ist nicht mehr.....ich muss jetzt ne Ausbildung machen um dann bis November
eine Anstellung zu finden.
Genau dieser Beruf der Seniorenbetreuung ist momentan sehr gefragt.
Hilfe......DANKE !!!!!!
Gruss Elli
Liebe Bine......liebe Kitty - vielen Dank für Eure aussagekräftigen Antworten.
Ihr habt mir hier sehr gut weitergeholfen.......
******
Ich fahre in meiner Freizeit sehr gerne mal ganz gemütlich mit dem Rad......da dürfen es auch mal sieben Kilometer sein.
Auch zu meinen Fusspflegeterminen hier im Ort (mache nebenbei Fusspflege) - fahre ich mit dem Rad.
Nicht ganz so prickelnd finde ich es im Winter - bei JEDEM Wind und Wetter - sieben Kilometer durch den Wald zu fahren. Zumal es da morgens und am Abend dunkel ist. Und es geht nur durch den Wald.
Ich würde da nicht mal sehen wenn ich in ein "Loch" fahre oder über nen heruntergefallenen Ast.
Und der Weg ist auch sehr anstrengend und ich nicht mehr die Jüngste ( lächel ) und nicht mehr die
Fitteste nachdem ich vier Kinder alleine grossgezogen habe und immer irgendwas nebenbei gearbeitet
habe. Das kann man jedoch nur nachvolllziehen - wenn man in der Situation war oder ist.
Trotzdem danke für Deinen Vorschlag mit dem Rad.
Danke Euch allen....
Gruss Elli
Danke für Deine Antwort.......
aber es geht mir nicht ums Fahrgeld - sondern ob es noch gültig ist dass eine Fahrzeit von zwei Stunden einfach - zumutbar ist ???
Dass ich eine Sanktion erhalte weiss ich.....wollte wissen ob diese 30 % ausmacht .
Dass das Kindergeld zur BG zählt weiss ich auch.
Wollte nur wissen ob es "egal" ist auf wessen Konto es geht oder ob mein Sohn mehr davon hat
wenn ich es auf sein Konto überweisen lasse. Also...wieviel hier angerechnet wird zum Einkommen.
Oder wird das Kindergeld komplett angerechnet ??
Gruss Elli
Hallo.....
ich " darf " demnächst eine Anstellung im 1-Eurojob antreten.
Der Ort an dem diese Arbeitsstelle ist - ist ca. 7 km entfernt.
Da ich jedoch kein Auto habe bin ich teilweise 1 1/2 mit Bahn und Bus unterwegs
um rechtzeitig zur Arbeit zu sein.
Dass ich dann noch bis zu einer 3/4 Std. vor der Tür warten muss - auf den Arbeitsbeginn
....das vergessen wir einfach mal. - Smile.
Ist es noch so dass eine Fahrzeit von zwei Stunden morgens und abends zumutbar ist ??
Und...sollte ich den 1-Eurojob nun ablehnen .....wird dann um 30 % gekürzt.
Danke für die Antworten schon im Voraus.
Gruss Elli
PS.: Das gehört nicht hierher - aber ich frag gleich nach.
Wenn ich Kindergeld erhalte - dann wird es mir angerechnet.
Ich habe jedoch einen Freibetrag ( ?? )
Wenn ich nun das Kindergeld auf das Konto meines Sohnes ( innerhalb der BG ) überweise -
dann wird es IHM angerechnet.
Hat auch er einen Freibetrag ??
Wie komme ich DA am günstigsten weg ??
Danke......
Hallo......
mein Sohn ( über 18 J. ) erhielt für seine schulische Ausbildung auch 212,00 Euro.
Er fiel damit aus meiner BG komplett heraus - obwohl er davon 115,00 Euro Schulgeld begleichen musste.
Ich habe dann für meinen Sohn Wohlgeld beantragt und wenigstens 86,00 Euro mtl. erhalten.
Grüsse Elli
" Überprüfungsantrag " ------ auch ein neues Wort für mich.
Vielen Dank - auch das werde ich tun.
Und auch meine gesamten Berechnungen der letzten Monate mal durchsehen - in aller Ruhe.
Danke und LG
Elli
Hallöchen...
Ich danke Dir für Deine Bestätigung - der Widerspruch ist schon weg.
Also nicht dass ich immer noch von HartzIV leben muss.....ist ja schon schlimm genug.
Aber ich war echt sauer diesmal oder endlichmal.
Bei meiner Antragstellung habe ich nämlich angegeben dass ich Kindergeld beziehe und
schriftlich beigefügt dass ich das Geld weiterüberweise.
Die Dame hätte lediglich die Kontoauszüge anfordern müssen.
Stattdessen berechnet sie mir das Kindergeld stillschweigend als Einkommen.
Mittlerweile bin ich enttäuscht.
Ist eh nicht schön mit HartzIV und reichen tut es auch hinten und vorne nicht und dann
versuchen sie einen noch so zu "betrügen".
Schade......und noch eine Motivation mehr weiterhin Bewerbungen zu schreiben.....schreiben.....schreiben.
Grüsse
Elli
Hay......ich nochmal.
Ich habe die Antwort gefunden.
Wenn ich nachweisen kann dass ich das Kindergeld weiterüberweise - dann darf es nicht als Einkommen angerechnet werden.
Wie lange kann man Widerspruch einlegen ?? - Denn ich glaube fast dass das Kindergeld meiner Tochter ( wohnt seit Jahren alleine) - mitangerechnet wurde in der Vergangenheit. Muss da erstmal noch nachsehen.
Kann ich auch im Nachhinein eine Nachberechnung verlangen ??
Lg. Elli
Hallo......hier ist die Elli,
ich hab ne Frage.
Ich ziehe am 01. Nov. 09 zu meinem Freund.
Miete von 162,50 Euro wird mir bewilligt.......was mir sehr freut.
Als Lebensunterhalt wird mir 31,00 Euro bewilligt - weil ich für zwei Kinder noch
Kindergeld beziehe.
Die Kinder sind in Ausbildung - sind über 18 Jahre und leben alleine.
Ich beziehe das Kindergeld und überweise es weiter.
Die Kindergeldkasse will nicht direkt überweisen.
Nun zu meiner Frage.......Wie komme ich aus der Nummer raus dass die 328,00 Euro Kindergeld
zu meinem Einkommen dazugezählt werden ???
Danke erstmal
Elli
Danke Dir liebe Kittie,
ohne diese Info von Dir hätte ich das alles gar nicht gewusst.
Ganz liebe Grüsse
Elli
Von Hartz4 wirst du nur wegkommen wenn du arbeiten gehst und genug verdienst.Wenn du mit deinem Freund zusammenziehen willst dann kannst du auf der ARGE zunächst angeben das ihr das Zusammenleben erst probieren wollt und zunächst nicht gemeinsam wirtschaftet.Dadurch werdet ihr dann erst nach einem Jahr als BG gewertet und dein Freund kann sein Geld behalten und du bist weiter versichert.
Hallo.......ich hätte da noch eine Frage dazu.
Getrennt wirtschaften ist okay......
Kann ich bzgl. der Miete auch etwas machen ?? - Ich möchte mich da ja auch daran beteiligen.
Untermietvertrag oder so ??
Und....wenn ich schon dabei bin - gibt es noch mehr zu beachten oder zu wissen wenn ich
zu meinem Freund ziehe ??
Nur mal so sicherheitshalber......ich hoffe ja dass ich noch Arbeit erhalten bis dahin.
Danke im Voraus
Gruss Elli
Okay vielen Dank für die Auskünfte.
Gruss Elli
Danke erstmal........
und wie sieht es mit der Krankenkasse aus für Leute die nicht bei HartzIV sind und
auch nicht arbeiten ??
z.b. Mütter mit Kleinkindern - die ja aus der Familienversicherung herausfallen.
Hallo ich bin neu hier und habe auch eine Frage bzgl. "Zusammenziehen".
Ich selber beziehe HartzIV.
Ich möchte zu meinem Freund ziehen welcher arbeitet.
Ich weiss dass sein Einkommen mit dazuzählt und ich wohl nur noch die ca. 60,00 Euro erhalte.
Ich würde am Liebsten ganz weg von HartzIV - doch ich wie begleiche ich dann meine Krankenkasse ??
Ist dann da das Sozialamt zuständig - oder darf ich nicht weg von HartzIV wegen der Krankenkasse ??
Danke erstmal
Elli