Beiträge von Schoschona

    Ich hab jetzt nochmal bisl quer im Forum gelesen. Wäre es nicht sinnvoll, wenn meine Mutter mir die Wohnung überschreibt und sich selbst ein Nießbrauchrecht einräumt? Dann bekäme sie weiterhin Miete von den jetzigen Mietern und für mich ändert sich erst mal nichts, weil ich mit der Immobilie nichts anfangen kann. Wenn dann der Erbfall eintritt, könnte ich die Wohnung entweder vermieten oder selbst einziehen.

    Ja, weil ich dachte, meine Mutter hätte noch Anspruch auf Miete, da Sie ja Eigentümerin der Wohnung ist und auch bleibt, wenn ich Nießbrauchsrecht hätte. Okay, aber damit ist dann eigentlich auch klar, dass sie mir zu Lebzeiten noch kein Nießbrauchsrecht einräumen würde, da sie ja sonst auf Miete verzichten müsste und das wird sie natürlich nicht wollen.

    Ah okay, danke für die Info, lacki!


    Die Situation ist Folgende: Meine Eltern haben damals ein Berliner Testament gemacht. Mein Vater ist bereits verstorben.
    Meine Mutter ist sehr krank und möchte nun gerne einiges regeln. Ich habe noch einen Bruder.


    Da mein Bruder meine Mutter schon einige Male betrogen hat, würde sie meinen Bruder am liebsten enterben, oder zumindest auf den Pflichtteil setzen. Außerdem ist er glücksspielsüchtig... Meine Mutter möchte mich nun so gut es geht absichern, damit mein Bruder mir das Leben nicht so schwer machen kann.
    Ich beziehe für mich und drei meiner vier Kinder Transferleistungen. Jetzt überlegen wir, ob es die beste Lösung wäre, wenn meine Mutter mir Nießbrauchsrecht einräumt und gleichzeitig meinen Bruder auf den Pflichtteil setzt.


    Oder aber wäre es besser, wenn sie mir die Wohnung überschreibt? Aber dann hätte ich verwertbares Vermögen und die Arge würde darauf bestehen, dass ich die Immobilie verwerte, also verkaufe oder vermiete, es sei denn, ich zieh mit meinen zwei jüngsten Kindern dort ein.


    Es handelt sich um eine Wohnung von ca. 100 qm mit ca. 700 qm großem Grundstück. Allerdings ist die Wohnung zur Zeit noch vermietet, d. h. meine Mutter bekommt noch um die 800 Euro Miete warm.
    Würde die Arge die Miete an meine Mutter in ähnlicher Höhe übernehmen, wenn ich Nießbrauchsrecht habe und mit meinen Kindern in die Wohnung einziehe?


    Ist wahrscheinlich nicht wichtig zu wissen, aber der Vollständigkeithalber erwähne ich das noch. Mein Bruder hat von meinen Eltern bereits zu einem sehr günstigen Preis eine Wohnung gekauft. Denn es handelt sich bei der Immobilie um ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung. Die Einliegerwohnung besetzt mein Bruder also bereits. Meine Mutter bereut es allerdings sehr, dass Sie damals meinem Bruder die Wohnung verkauft hat und möchte nun diesbezüglich keinen Fehler mehr machen.


    Ich bzw. wir sind für jede Hilfe dankbar!


    Schoschona

    Ich will selbst die Miete überweisen, damit ICH nicht übers Ohr gehauen werde, aber du hast Recht, das wird meiner Mieterin nicht gefallen, obwohl sie nun schon gemerkt haben dürfte, dass ich immer bemüht war, die Miete pünktlich zu zahlen. Ich hatte ja auch keine andere Wahl, sonst hätte sie mir schnell kündigen können. Ein einziges Mal ist es vorgekommen, dass die Arge keine Miete an sie gezahlt hat. Das habe ich erst erfahren, als sie mich anrief und mir das mitteilte. Sofort habe ich mich an die ARGE gewandt und es kam heraus, dass der Fehler bei der ARGE lag, nicht bei mir.

    Danke für deine Antwort. lacki!


    In der Vergangenheit lief bei mir immer alles glatt, habe immer pünktlch meine Miete bezahlt, also daran sollte es nicht scheitern, das Problem ist eher meine Vermieterin.


    Als meine Tochter eine Ausbildung begann, fiel sie aus der Bedarfsgemeinschaft heraus und somit hat die ARGE nicht mehr die volle Miete übernommen. D.h. ich musste von meiner Regelleistung noch Miete zusteuern. Als meine Tochter dann wieder in unsere Bedarfsgemeinschaft aufgenommen wurde, habe ich leider versäumt, sofort die Mietzahlungen einzustellen, so dass meine Vermieterin neun Monate zu viel Miete kassiert hat. Sie räumt zwar ein, dass sie zuviel Miete bekommen hat, hat es aber bislang nicht zurücküberwiesen, da sie es mit der aktuellen Betriebskostenabrechnung verrechnen will. Ich habe die Befürchtung, dass wenn die ARGE ihr wie jedes Jahr die Betriebskosten überweist, ich meine zuviel gezahlte Miete von ihr nicht mehr bekomme.. wie gesagt, da fehlt mir ein wenig das Vertrauen zu ihr.

    Hallo liebe Forenmitglieder,


    ich möchte meine Miete direkt an meine Vermieterin zahlen, da ich kein Vertrauen mehr zu ihr habe. Bislang hat die ARGE die Miete direkt an meine Vermieterin überwiesen.
    Kann ich das jederzeit rückgängig machen lassen und muss ich das begründen? Ist vielleicht eine blöde Frage, denn eigentlich fällt mir kein trifftiger Grund ein, warum das nicht möglich sein sollte. :)
    Also, falls es unklar sein solte, es ist natürlich so gemeint, dass die ARGE die Miete erstmal an mich überweist und ich sie dann an meine Vermieterin weiter überweise.


    Liebe Grüße
    Schoschona

    Wir haben auch schon mit sechs Personen in einer drei Zimmerwohnung gelebt. Wir Eltern lebten im Wohnzimmer und die Kids haben sich je ein Zimmer geteilt. Ist nicht optimal, aber wir habens überlebt. Ein eigenes Zimmer zu haben ist in meinen Augen Luxus.

    Hallo allerseits,


    ich muss demnächst umziehen und habe jetzt eine Genossenschaftswohnung in Aussicht.
    Weiss hier jemand, ob die ARGE auch die Anteile hierfür übernimmt?
    Kautionen weden ja üblicherweise als Darlehen übernommen, aber wie ist das bei Genossenschaftswohnungen?


    Freue mich über jede Antwort!


    Liebe Grüsse,
    Schoschona

    Hallo,


    also ich hatte eine Schonfrist von zwei Jahren.
    Mein Ex-Mann hat mich mit vier Kindern von heute auf morgen vor die Tür gesetzt, als er erfahren hatte, dass ich eine neue Wohnung habe und mich trennen wollte.
    Wir bekamen damals Familienhilfe, ich lag in Scheidung, alles war recht kompliziert und sehr belastend für mich und die Kinder.
    Wie gesagt, ich hatte zwei Jahre Ruhe, weil sich das Jugendamt für uns stark gemacht hat.


    LG
    Schoschona