Beiträge von Schoschona

    Hallo liebe Forenmitglieder,


    ich habe mal eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
    Meine Tochter (26) wohnt seit kurzem bei einem Ehepaar mit 3 Kindern, eines der Kinder ist behindert. Der Ehemann ist voll erwerbstätig, die Ehefrau ist Hausfrau.
    Meine Tochter hat kürzlich einen Hartz 4 Antrag gestellt, sie ist erwerbsfähig, hat in dem Haus bzw. in der Wohnung des Ehepaares ein eigenes Zimmer und hilft dem Paar täglich im Haushalt, ab und zu betreut sie auch das behinderte Kind. Eingekauft wird gemeinsam und auch die Mahlzeiten werden gemeinsam mit der Familie eingenommen. Die Ehefrau wäscht die Wäsche meiner Tochter.
    Wie ist diese Wohnkonstellation aus Sicht des Jobcenters zu bewerten? Handelt es sich um eine Wohngemeinschaft, da meine Tochter ja nicht verwandt ist mit dem Ehepaar und deren Kindern?
    Freue mich über hilfreiche Antworten. :)


    LG
    Schoschona

    Hallo liebe Forengemeinde,


    hab mal eine Frage zur Vorsorgevollmacht. Darf ich als Hartz IV Bezieherin für meine Mutter (vermögend) eine Vorsorgevollmacht ausüben?


    Vorab vielen Dank!
    :)

    Bin grad dabei, alle Zahlungseingänge der letzten Jahre zurückzuverfolgen und da fehlen auch diese 14 Euro Unterhalt an mich. Kann ich die nach fast 7 Jahren noch einklagen? Wird aber wohl ziemlich wenig Aussicht auf Erfolg haben, da mein Ex selbständig ist und alle Einnahmen somit gut verschleiern kann..


    Ach so, bei der anderen Sache hatte ich doch noch Erfolg, es wurde mir immerhin ein Drittel der Leistungen rückerstattet, also ab dem 01.01.2011 gerechnet.

    Ich bin gelernte Verwaltungsfachangestellte (Bund), komme also ursprünglich aus dieser Berufssparte.
    Ich kann dir nicht sagen, woran es lag. Habe da zwar einige Theorien, aber was hilfts? Auf jeden Fall habe ich keine bewußt falschen Angaben gemacht!
    Wir fangen an, uns im Kreis zu drehen, darum schlage ich vor, dass wir hier das Ganze jetzt auf sich beruhen lassen.

    Höhe UVG???? Sehr interessant!!! Diese Frage kam in meinem Folgeanträgen gar nicht vor, das wäre ja eindeutig gewesen.
    Wobei... vielen Dank für Deinen Hinweis, dann kann ich immerhin nachweisen, dass ich NICHT!!!!! gelogen habe. Da möchte ich dann doch ganz gerne noch mal meine Folgeanträge einsehen, denn da ist das Jobcenter in der Beweispflicht, wenn sie über vier Jahre hinweg falsch berechnet hat.

    Ach Turtle, da wirst Du wohl leider Recht haben und ich muss gestehen, dass ich einfach gepennt habe, denn jetzt im Nachhinein ist mir klar, dass ich das hätte mitteilen müssen.


    Übrigens hatte ich nicht geschrieben, "habe es nicht gewusst", sondern "es war mir nicht bewusst". Damit wollte ich sagen, dass ich nicht daran gedacht habe es anzugeben.

    Hallo Sandra1992, vielen Dank für Deine Antwort!


    Vorerst einmal, ich habe gelesen, dass man auf ein Anhörungsschreiben keinen Widerspruch einlegen kann. Zum Glück konnte ich das noch rechtzeitig ändern, denn ich hatte das Schreiben noch nicht abgeschickt.


    Zu dem Sachverhalt:
    Es geht darum, dass ich für meine Tochter, als sie sechs Jahre alt wurde, höhere Unterhaltsvorschussleistungen bekam, was ja gesetzlich auch so geregelt ist. Nun sagt das JC, ich hätte damals, als die Erhöhung kam, diese Veränderung mitteilen müssen, was ich aber versäumt habe, da es mir gar nicht bewußt war, dass ich das hätte melden müssen.


    Hmmm... dieser Logik folgend, hätte ich ja dann eigentlich auch im Januar 2010 dem JC eine Änderung mitteilen müssen, denn da wurde der Unterhaltsvorschuss gesetzlich erhöht. Das ist das nicht tat, legt man mir nicht zur Last.


    Also, ich warte jetzt erstmal auf die Antwort meiner Stellungnahme (nicht Widerspruch), und werde dann gegebenenfalls Widerspruch einlegen.

    Hallo allerseits!


    Ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin, aber ich leg einfach mal los.. ;-)


    Das JC verlangt von mir die Rückzahlung von zu Unrecht gezahltem Unterhaltsvorschuss mit der Begründung, dass mir (es geht um den Zeitraum der letzten vier Jahre) bekannt gewesen sein muss, dass die Bewilligung fehlerhaft war.
    Ich habe gegen das Anhörungsschreiben Widerspruch eingelegt.
    Meint Ihr, dass mein Widerspruch Erfolg haben könnte?

    Hallo liebe Forengemeinde,


    mein Sohn möchte am ersten Oktober ein Studium aufnehmen. Der erste Semesterbeitrag beläuft sich auf 1200 Euro, den er nicht aufbringen kann. Ich beziehe Arbeitslosengeld II und kann Ihm da finanziell leider auch nicht helfen. Bafög hat er bereits beantragt, dieses Geld wird aber für die Deckung der Lebenshaltungskosten benötigt. Er arbeitet und bekommt Kindergeld, aber das reicht natürlich nicht aus, um davon 1200 Euro abzuzweigen. Eine Ratenzahlung ist leider auch nicht möglich.


    Meine Frage daher, gibt es noch eine andere Möglichkeit der Finanzierung, ausser ein Darlehen aufzunehmen?
    Freue mich über hilfreiche Antworten!

    Nein, meine Tochter wurde nicht eingewiesen, sie wohnt dort freiwillig, da mein Exmann sich für sie stark gemacht hat. Sie arbeitet ein paar Stunden in der Einrichtung und kann dafür kostenlos dort wohnen.


    Übrigens, mein Exmann hat mir heute abend den Mietvertrag vorbeigebracht, allerdings ist dort nicht die Unterschrift meiner Tochter drauf zu sehen, sondern die, wenn auch ziemlich verfälscht, von meinem Exmann. Ich habe meinen Exmann darauf hingewiesen, dass das nicht die Unterschrift meiner Tochter sei, sondern sehr viel Ähnlichkeit mit seiner Unterschrift hat. Daraufhin hat er drauf geschrieben: Zeuge, dann daneben seine Unterschrift gesetzt und das heutige Datum.
    Was für eine Verar......!!!!


    Aber du sagst ja, dass ich meiner Tochter gar nicht zu kündigen brauche, insofern ist das Kündigungschreiben eh hinfällig. :)
    Danke nochmal für Deine schnelle Hilfe, Turtle1972!


    LG
    Schoschona

    Warum ist der Bedarf vom Jugendamt gedeckt?
    Meine Tochter ist doch schon 22 Jahre alt. Sie beginnt am 01.08. eine Ausbildung und bekommt dann ja Ausbildungsvergütung von der Agentur für Arbeit. Ich muss deswegen gerade eine Erklärung zu meinem Einkommensverhältnis ausfüllen. Das Kindergeld für Juli habe ich schon an meine Tochter überwiesen. Weiteren Bedarf müsste sie doch dann bei ihrem zuständigen JC beantragen, oder?

    Bist Du sicher, dass ich meiner Tochter nicht kündigen muss? Die Polizei meinte nämlich, dass ich verpflichtet sei, sie wieder aufzunehmen, wenn sie darauf bestehen würde. Ich hatte ja eine Strafanzeige wegen des Vorfalls in meiner Wohnung gegen sie gestellt. Ein Untermietvertrag existiert nicht.


    Ich weiß, dass ich dran wäre, wenn das auffliegen würde, deshalb habe ich ja auch wahrheitsgemäße Angaben gemacht. Mit Ehrlichkeit lebt es sich einfach besser.

    Es gibt Neues in meinem Fall.
    Mein Exmann wollte nicht, dass ich dem JC mitteile, dass meine Tochter zum 01.07. ausgezogen ist. Da meine Tochter zur Zeit bei Ihm wohnt, möchte er noch Regelleistungen für sie einstreichen. Er meinte, da meine Tochter noch bei mir gemeldet sei, hätte sie noch Anspruch darauf, was aber ja nicht richtig ist, da meine Tochter nicht mehr zu meiner BG gehört.



    Dann noch eine zweite Sache.
    Vom Gesetz her bin ich verpflichtet, meine Tochter jederzeit wieder bei mir aufzunehmen, weshalb ich Ihr fristgerecht und schriftlich mit einer Dreimonatsfrist gekündigt habe. Das Kündigungsschreiben habe ich meinem Exmann in doppelter Ausfertigung und von mir beide unterschrieben mitgegeben. Er wollte dafür sorgen, dass meine Tochter auch unterschreibt und mir das Schreiben dann umgehend zurückgeben. Das Ganze ist nun schon fünf Tage her und die Frist läuft... er rückt auch nach mehrmaliger Nachfrage bzw. Aufforderung nicht mit dem Kündigungschreiben heraus. Nun habe ich keinen Beweis in den Händen, dass ich meiner Tochter auch tatsächlich gekündigt habe.
    Bleibt mir wohl nur die Möglichkeit, einen Fahrradkurier zu beauftragen, der sich dann den Empfang des Schreibens von meiner Tochter persönlich quittieren lässt.
    Oder hat jemand einen besseren Rat für mich?

    soo, hab heute meinen Weiterbewilligungsantrag ausgefüllt und angekreuzt, dass meine Tochter am 30.6.2013 ausgezogen ist. Ausserdem hab ich meinen Leistungssachbearbeiter angerufen, aber da bin ich nichts geworden, da dieser nicht da war. Zu guter Letzt hab ich auch noch eine Veränderungsmitteilung rausgeschickt, also, da kann ja nun eigentlich nichts mehr schiefgehen, hoff ich mal. ;-)