Hallo,
danke für deine Antwort. Also der Vater kann nicht auf seine Verfügungsberechtigung verzichten... er muss doch laut Bank zwingend mit unterschreiben und dann können wir entweder
a) jeder einzeln verfügen
oder
b) nur gemeinsam verfügen.
Das ist halt mein Problem. Die Bank meint halt, dass er solange er das Sparbuch nicht hat, auch nicht an das Geld rankommt. Das hoffe ich auch mal aber Fehler macht jede Bank mal, so hat mir meine eigene Hausbank auch schon ohne mein Sparbuch Geld ausgezahlt.
Und wegen Abwegig: Dem Vater traue ich mittlerweile alles zu. Das mit der Erbberechtigung ist natürlich so eine Sache. Mal angenommen meinem Sohn und! seinem Vater passiert gleichzeitig was, wäre die Schwester meines Sohnes aus 2. Beziehung seines Vaters mit mir gleich erbberechtigt.... Das wöllte ich ja mal auf gar keinen Fall.
Über die Großeltern geht es leider nicht aus Gründen die den Rahmen hier sprengen würden.
Hm... dann muss ich mir überlegen, wie ich es jetzt mache. Wie hoch ist denn der Freibetrag den ich sparen darf für mich alleine? Waren dass nicht 3.100 EUR bzw. 150 EUR pro Lebensjahr, an was die ARGE dann nicht dran darf? Dann könnte ich das Tagesgeldkonto ja als Konto für notwendige Anschaffungen deklarieren (was ja auch so ist) und dort höchstens 750 EUR sparen und auf dem Sparbuch meines Sohnes (auf meinen Namen) höchstens 3.100 EUR? Ist das richtig?? Wenn dann der Betrag erreicht ist (was ich mir aber nicht vorstellen kann, dass wir das schaffen) könnte ich ja immer noch ein Sparbuch auf den Namen meines Sohnes machen.