Vielen Dank !!!!!! für die schnelle Antwort. Hat mir sehr weitergeholfen.Also bedeutet es das sie den Grundteil für eine Person bezahlt bekommt( 189 eu ,hier in der Region) und den rest begleichen muss aus eigener Tasche,ab dem halben Jahr die das Amt noch die Kosten übernimmt.
Beiträge von Kulle2009
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Hallo ,liebes Forum ! Zunächst mal Daumen hocvh das es so etwas wie euch gibt um an aussagekräftige Infos zu kommen. Top!!!!
Hier meine Fragen . Ich wohne bei meiner Mutter(über 50 jahre alt) . Ich bekomme Hartz 4 meine Mutter auch . Auf sie läuft die Wohnung. Zusätzlich wohnt noch ihr freund bei uns ,der Arbeit hat. Es ist eine Wohngemeinschaft.
Frage wie sind die Folgen wenn ich ausziehe? Bekommt meine Mutter dann noch Wohngeld da die >Wohnung dann ja zu groß ist für 2 Personen. Muss sie dann umziehen und bekommt sie wenn ja dann eine Frist (hab was von 6 Monaten gehört) sich eine neue Wohnung mit ihrem Freund zu suchen ? Oder besteht die Möglichkeit das sie in der ,zu großen Wohnung, wohnen zu bleiben und was wären dann die Folgen ? Wegfall des wohngeldes oder muss sie einen Anteil der über die Grenze geht selber tragen?Würde mich sehr freuen hier eine Hilfe zu bekommen zu meinen Fragen. Mit freudlichen Grüßen Kulle2009