Sobald der Sohn deines Schwiegervaters eigenes Geld, also in dem Fall Ausbildungsvergütung hat, fällt er aus der BG (= Bedarfsgemeinschaft) heraus und wird nur noch als HG (=Hausgemeinschaftsmitglied) geführt, so dass er keine Leistungen mehr erhält, aber auch der auf ihn entfallende Mietanteil. Das bedeutet also, die anerkannten bisherigen Kosten der Unterkunft könnten sich verringert haben bis zu einem Betrag, der einer Belastung im Falle eines Mietverhältnisses gleichen würde für angemessenen Wohnraum. Von dem eigenen Ausbildungsgehalt also zwacken sie dem Jungen nichts ab, allerdings natürlich muss er ab jetzt für seine Kosten der Unterkunft selbst aufkommen. In welcher Höhe die anerkannt waren, könnt ihr dem Bescheid entnehmen; gegebenenfalls kann der Junge zusätzlich zu seinem Ausbildungsgehalt noch einen Anteil Wohngeld beantragen.
Würde es meinem Schwiegervater finanziell etwas bringen, wenn Björn auszieht und somit kein Geld mit in den Haushalt bringt.
Das Haus gehört meinem Schwiegervater, sie wohnen also Mietfrei.