Hallo,
ich habe eine Frage. Mein Bruder, seine Frau und 3 gemeinsame Kinder sind Empfänger von Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Sie haben eine gemeinsame Wohnung von ca. 70 qm, Miete warm 650,00€. Nun ist seine Frau mit den 3 Kindern ausgezogen und wohnt 40 Km von ihm. entfernt. Die Kinder werden am WE bei ihm übernachten. Kann er die Wohnung weiterhin komplett finanziert bekommen?
Vielen Dank für die Antwort
Katja