mh gibt es keine möglichkeit irwie noch geld raus zuholen???
Beiträge von Marauder
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des ist ja nicht das prob weil wir ja ein kind erwarten und dazu ich nur verdiene und mit meinen 1030€ kann ich ja fast net mal die miete und meine kosten decken bekommt man da gar nix mehr von der arge oder so?
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Warum kann meine freundin nicht zu mir ziehen bzw. in die stadt(sie wohnt in gefell thüringen und will zu mir nach bayern hof ziehen) aber amt lässt es net zu! Amt zahlt wegen meinen gehalt von 1031€ netto nix zahlen will dazu muss ich noch versicherungen zahlen! kann mir jemand sagen wieso des so is!
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Hallo,
es gibt im Netz ALG II- Rechner, da gibst du alle eure Daten ein und du weißt, was ihr etwa vom Jobcenter bekommt.
Bei 1500 brutto bekommt ihr auf jeden Fall aufstockende Leistung.LG, Jalale.
danke für deine hilfe!!!
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Ich hab dir jetzt alles haarklein erklärt, lesen musst du schon selber. Sorry, aber ich habe keine Lust, dir das Gleiche jetzt nochmal zu schreiben ...
ja entschuldigung aber ich versteh des net wirklich!
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Welche Grenze? Wenn ihr zusammen wohnt, wird dein Nettogehalt abzgl der FReibeträge angerechnet (Freibeträge: 100 Euro pauschal, zwischen 100 und 800 Euro 20 %, dann bis 1500 10 %). Euer Bedarf wäre: 2 x 323 Euro REgelleistung für deine Verlobte und dich, dazu (glaube ich) 217 Euro für euer Kind, zusätzlich die angemessene Miete und NK inkl. HEizkosten. Wenn du so viel verdienen solltest, dass du euern Bedarf komplett decken kannst, fallt ihr raus und könnt eventuell noch Wohngeld beantragen. Ansonsten bekommt ihr den Restbedarf nach Abzug deines anrechenbaren Einkommens von der ARGE.
Das heißt, du kommst von Anfang an (mit) für deine Familie auf, eben so, wie du kannst.
LG, Jana
aso ich verdien mom noch 1520 euro brutto! netto weis ich noch net weil des mei 1 monat. als geselle bin! fall ich tz drunter?
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Wenn ihr verlobt seid und ein gemeinsames Kind erwartet, müsstet ihr spätestens ab Geburt des Kindes als BG gewertet werden (bei Verlobung eigentlich aber auch vorher schon, oder?), WENN IHR ZUSAMMEN WOHNT!
Dann wird dein NEttogehalt abzüglich der Freibeträge auf euern GEsamtbedarf angerechnet und ihr erhaltet den restlichen Bedarf von der ARGE.
Solltet ihr noch nicht zusammen wohnen, wirst du trotzdem Unterhlat für das Kind zahlen müssen, wenn es auf der Welt ist. Mi dem Thema kenne ich mich aber nicht aus.
LG, Jana
mh und was wäre die grenze wo die arge sagt ich muss für die aufkommen wenn wir zusammen wohnen??
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Wer weis was wenn meine verlobte harz 4 bekommt und ein kind von mir erwartet was der betrag is wo ich selber aufkommen müsste für beide!!!
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Es kommt darauf an wie alt deine Freundin ist.Wenn sie unter 25 ist dann kann sie nicht einfach so zu Hause ausziehen denn dann sind die Eltern noch unterhaltspflichtig.Erst wenn das Kind geboren ist hat sie Anspruch auf Leistungen und würde dann eine BG mit ihrem Kind und dir bilden.
und was ist wenn die eltern nicht genug geld haben um UH zahlen?
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Meine freundin ist zumir gezogenund wollten harz4 beantragen da ich noch in ausbildung war(ausgelernt am 1.9.09) und sie ist schwanger(arge weis nix davon) da ihre eltern auch nicht genug geld haben aber amt meint sie müssen unterhalt zahlen! warum wird des nicht bewilligt? änder sich durch das kind?weil ich gelesen hab wenn jemand schwanger ist das die eltern dann nicht mit ran gezogen werden können!! Miete ist umsonst weil es das haus von meiner oma ist!!