Hallo,
vielen Dank für Eure Tipps!
"Die Eltern" haben lebenslangen Nießbrauch nach §428 BGB, der ihnen allein zusteht. So steht es in der notariellen Urkunde zur Schenkung. - Es steht auch drin, dass "der Sohn" seinen Teil nicht veräußern (verkaufen, verschenken, ...) darf. Sonst hätten "die Eltern" das Recht, die Schenkung rückgängig zu machen.
Kann "man" also davon ausgehen, dass die Behörden darauf keinen Zugriff haben?
Viele Grüße
ingolf