Beiträge von pat23

    So ich nochmal,


    mein Antrag läuft ende nov. nach 6 Monaten aus. Wie funktioniert das mit der Verlängerung? Ist das ein formloser Antrag den ich bei der Arge abgebe oder gibt es da einen Vordruck mit Termin bei Berater?



    Danke im voraus!!

    Hey Moggele,


    erstmal dake für deine Antwort!


    Ich muss da aber nochmal nachfassen,


    Verpflichtungserklärung habe ich keine abgeben da ich momentan selber Leistungsbezieher bin. Trotzdem hat die Ausländerbehörde dem Zuzug zugestimmt. Das hätte anders ausgesehen wenn ich kein Deutscher Staatsbürger wäre!


    Also um das auf den Punkt zu bringen, es besteht also ein Anspruch auf Sozial Leistungen?!


    Danke im voraus!!!

    Hallo,


    mal wieder eine frage ;-)


    Wenn ein Ehepartner aus dem Ausland nach Deutschland im Rahmen des Ehegattennachzugsgesetz nachzieht besteht dann Anspruch auf ALG2?


    In dem Fall die Ehefrau wird ja vom Deutschen Staat verpflichtet einen Integrationskurs zu machen und daher die frage ob in dieser Zeit, sprich ab Zeitpunkt der Anmeldung, ein Anspruch auf Förderungen des Deutschen Staates besteht?


    danke im voraus


    Pat

    :confused::confused:


    Du bist echt ziemlich erbärmlich und da ich mich Pack wie Dir nicht abgebe....


    Byebye



    Dummerweise jammere ich nicht, glaube ich jedenfalls. Lern Du, richtig zu zitieren, mich in einen Topf zu stecken und lass es doch einfach dabei beruhen. Oder siehst Du durch meine Meingsäußerung auch dein sogenanntes Persönlichkeitsrecht bedroht? *nutzt nebenher keine Smileys*

    Du schliesst hier von Dir auf andere! Anscheinend weisst du selber nicht mehr was du geschrieben hast :eek:
    Eigentlich wäre von deiner Seite eine Entschuldigung angebracht aber manieren kann man im INternet wohl nicht erwarten!!


    Naja geh halt wieder jammern!


    Freu Dich lieber ob deines ach so wichtigen Rechtes und lass das unsportliche Nachtreten. Danke.

    Hey,


    also ds war nur Säbelrassel vom Amt! Ein Pass ist ein reise dokument und ohne begründeten Verdacht muss ich niemanden einsicht gewähren!


    Meine Abmeldung+ die neue Anmeldung sind rechtlich ausreichend und somit hat sich das alles in wohlgefallen aufglösst!


    Aber dank dir für deine SACHLICHE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! anteilnahme! Im gegensatz zu irgendwelche trolls die nur rumstänkern wollen!!


    Gruss



    Ich denke das die ARGE vielleicht einen Verdacht hat und deshalb diese Einsicht verlangt.Ob das hundertprozentig gerechtfertigt ist weiß ich nicht aber du hast eine Mitwirkpflicht und wenn du die Einsicht verweigerst könnte es sein das sie dir die Leistungen kürzen.

    Du schon wieder!


    Du hast nichts zum Thema beigetragen und unterstellst mir nur dummes zeug, also troll dich wenn du hier nichts zum eigentlichen Them beizutragen hast!!


    Du bist anmassen und überheblich wenn du meinst über mich urteilen zu könenn!!!!!!!!!!



    Dann geht die aber auch nichts an, dass Du Geld von denen haben willst. Wie die eine Hand, so die andere. Was Du schreibst klingt genauso anmaßend wie arrogant.

    Was ein quatsch. Es geht darum das es nicht jeden hansel was angeht in welchen Ländern ich mich aufgehalten habe bzw. wann und wie lange ich mich, wo, aufgehalten habe!
    Glässerner Bürger ohne mich!


    Wenn ich mich erinnere was bei der Volkszählung los war und heute hat auf einmal jeder ein recht alles von mir zu wissen?? Nein und schon gar nicht ein Arbeiter bei der Arge! Nachdem ich einen bewiligten Antrag hatte bin ich bereit für diese Zeit meine Daten offen zu legen aber mehr nciht!


    ES GEHT DIE NÄMLICH NICHTS AN!!!!!!!!!!!


    Wenn das geichzusetzen ist mit was zu verbegen haben:o

    Ok das mit dem abwesenheits dingens sehe ich ein! ABER, dafür muss ja ein begründeter Verdacht bestehen!


    Also ich werde meinen Pass mitnehmen und fragen WAS der genaue GRund für die einsicht ist. Sollte es nur ein abgleich der Daten wie name etc sein, kein Problem!


    Will sie sehen was ich seit der Antragstellung gemacht habe, auch kein Problem. Allerdings wenn sie wissen will wo ich mich VOR der antragesstellung aufgehalten habe werde ich es nicht erlauben meinen Pass zu sehen.


    Das geht nämlich niemanden dem ich das nicht mitteilen will etwas an! Dann soll sie mir die Rechtsgrundlage nennen und mich schriftlich laden. Sollte das nicht der Fall sein no way!!!!


    Ich werde mich melden!

    Stylewolf
    Natürlich legt man einfach - und auch jedes Mal - seinen Ausweis vor. Im vorliegenden Fall ist es so, dass die aber jetzt zusätzlich auch den Reisepass sehen möchten. Vielleicht möchte man davon ausgehen, das jemand, der hier H IV empfängt, nicht ständig hin- und herreist bzw. daraus resultierend erkennbar ist, dass der "eigentliche" Aufenthalt eher mehr im Ausland ist oder dergleichen und/oder sie/er ggf. nur zum kassieren herkommt. Irgendeinen Hintergrund jedenfalls hat das offensichtlich, und das wäre aus den Stempeln im Pass ersichtlich.


    Danke!!
    genau das ist ja die frage warum muss ich als Deutscher der bereits mit Perso ausgewiesen ist meinen Reisepass vorzeigen?


    Ich habe mich ordnungsgemäss in Duetschland abgemeldet und mich auch ebenso ordnungsgemäss wieder angemeldet, dann mich beim Amt gemeldet und dort auch ausgewiesen mit Perso.


    Also wieso brauchen die meinen Pass? und ist da rechtens? Muss ich das tun?


    Das sind die Fragen ;-)

    Es ist ja auch keine grosse sache, nur muss man ja eh schon einen Seelenstriptease machen um überhaupt Leistungen zu bekommen und irgendwann ist auch mal gut. Bei mir ist das halt jetzt der Fall ich möchte einfach ein bisschen Privatsphäre erhalten und bin der meinnnung das es die Arge nichts angeht!



    Deshalb wäre halt wichtig ob sie das recht haben oder nicht!


    Ich mein ich lass die GEZ leute auch nicht in meine Wohnung, selbst wenn ich bezahlt habe.


    Ist halt blöd das hier so zu beschreiben das es jeder versteht wie ich es meine!


    gruss

    Im Pass stehen keine Meldeadressen, niemals!


    Ich bin doch schon Legitimiert, hast du nicht richtig gelesen???


    Dein pass dient nichts anderem als Diener Legitimation, falls Dir das was sagt. Und ich denke schon, dass Du verpflichtet bist den vorzuzeigen. (was soll da, so Du deutscher Staatsangehöriger bist, denn schon draufstehen? Vielleicht eine andere Meldeadresse?)

    Nein nein!!


    Mein Antrag ist ja durch und ich bin auch mit Personalausweis registriert! Alles in bester Ordnung!!


    Ich will auch keinen Sozialbetrug o.ä. machen. Es geht mir darum das ich die letzten Jahre in Diversen Ländern ausserhalb Europas gearbeitet habe und es die Arge in meinen Augen nichts angeht wie wo und wann ich mich aufgehalten habe.


    Also um es nochmal klar zu sagen, ich habe nichts zu verbergen!! Allerdings bin ich nicht gut auf das Amt zu sprechen, Bewilligung hat über 3 Monate gedauert!! und es wurde ständig auf Zeit gespielt!


    So und nun verstehe ich nicht warum die Leiterin meinen Pass sehen will und deshalb die Frage muss ich den vorzeigen und oder fällt das unter privatsphäre/persönlichkeitsrecht??


    Danke im voraus

    Weiss den keiner was?
    Das ist echt wichtig und ich bin mir nicht sicher ob das unter persönlichkeitsrecht fällt!



    Also falls jemand was weiss bitte!!!!!!!!



    Danke im voraus


    Pat23

    Hallo


    darf das Amt nach meinem Zuzug aus dem Ausland eine Passeinsicht verlangen? Oder muss eine an und abmelde bestättigung genügen?


    Gibt es da evtl ein Urteil drüber?


    Die zweite Frage ist das es ja ein Urteil vom Sozialgericht gibt wo das Amt auch Maklerkosten übernehmen MUSS, dies will das amt nicht tun! Was wäre der nächste schritt, Anwalt und verklagen? reden hat nicht geholfen!!!!


    Danke für die hoffentlich reichlichen Antworten


    Grüsse


    Pat