Hallo hier nochmal Adina,
Catweezle du hast verstanden worum es geht, danke für das Feedback. Vielleicht haben die anderen weitere Erfahrungen, die mir weiterhelfen können: Zum besseren Verständnis hier nochmal eine kurze Erläuterung:
Ich melde mich für den September als Leistungsbezieher ab, weil ich für diesen Monat eine Arbeit habe bei der ich genug verdiene. Ich bekomme also kein ALG II. Da die Arbeit befristet ist, werde ich mich mit einem Weiterbewilligungsantrag zum Oktober wieder beim Amt anmelden: Wird mein verdientes Geld aus dem September mit angerechnet auf die Leistungen, die ich dann beziehen kann? Oder gibt es einen Freibetrag, wie beispielsweise bei dem Vermögen, welches man besitzen darf trotz Leistungsempfänger?
Catweezle, nach deiner Antwort zu folgern, wird alles von meiner Tätigkeit im September angrechnet, was ich ab dem Zeitpunkt ausgezahlt bekomme, ab dem ich wieder ALG II beziehe. Über weitere Tipps und Erfahrungen würde ich mich freuen. Danke für eure Bemühungen. Adina