Habe folgendes gefunden und mir stellt sich die Frage ob das auch greift wenn das Kind auch nicht ganztägig in den Hort geht sonder auch nur 3-4 Std nach der Schule Bitt dringend um Antworten.Kindergartenbeitrag:
Bereits im Kleinkindalter stellt sich daher die Frage, ob zur Erfüllung dieser Bedürfnisse des Kindes die Kosten für den ganztägigen Besuch eines Kindergartens einen Mehrbedarf begründen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich mit dieser Frage zu befassen. Das Gericht hat dies im Grundsatz bejaht, da der Kindergartenbesuch in erster Linie erzieherischen Zwecken dient und deshalb die Aufwendungen hierfür zum Lebensbedarf eines Kindes zu rechnen sind, der auch die Kosten der Erziehung umfasst.
Einen Mehrbedarf des Kindes begründen diese Kindergartenkosten allerdings nicht in vollem Umfang. Soweit sie für den halbtägigen Besuch anfallen, sind sie bei sozialverträglicher Kostengestaltung in dem laufenden Kindesunterhalt enthalten, falls dieser das Existenzminimum für ein Kind dieses Alters nicht unterschreitet. Einen Mehrbedarf stellen deshalb nur die Kosten für einen mehr als halbtägigen Kindergartenbesuch dar.