Beiträge von schroe-dos

    Habe folgendes gefunden und mir stellt sich die Frage ob das auch greift wenn das Kind auch nicht ganztägig in den Hort geht sonder auch nur 3-4 Std nach der Schule Bitt dringend um Antworten.Kindergartenbeitrag:


    Bereits im Kleinkindalter stellt sich daher die Frage, ob zur Erfüllung dieser Bedürfnisse des Kindes die Kosten für den ganztägigen Besuch eines Kindergartens einen Mehrbedarf begründen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich mit dieser Frage zu befassen. Das Gericht hat dies im Grundsatz bejaht, da der Kindergartenbesuch in erster Linie erzieherischen Zwecken dient und deshalb die Aufwendungen hierfür zum Lebensbedarf eines Kindes zu rechnen sind, der auch die Kosten der Erziehung umfasst.


    Einen Mehrbedarf des Kindes begründen diese Kindergartenkosten allerdings nicht in vollem Umfang. Soweit sie für den halbtägigen Besuch anfallen, sind sie bei sozialverträglicher Kostengestaltung in dem laufenden Kindesunterhalt enthalten, falls dieser das Existenzminimum für ein Kind dieses Alters nicht unterschreitet. Einen Mehrbedarf stellen deshalb nur die Kosten für einen mehr als halbtägigen Kindergartenbesuch dar.

    Hallo Leute,
    habe eine ganz dringende Frage,
    ich muß für meinen Sohn (10) Unterhalt bezahlen und zwar 300,00 Euro im Monat setzt sich zusammen aus 233,00 Regelunterhalt und 67,00 Euro für den Unterhalt den ich meiner Ex-Frau noch schulde.
    Beim Gerichtsverfahren wurden mir meine Fahrtkosten die in der Regel 600,00 monatlich betragen und ich ein Nettoeinkommen vom 1350,00€ habe bloß zu einem drittel angerechnet so das ich 300,00 an Unterhalt zahlen kann.Letzten Monat kam dann eine Zahlungsaufforderung der Stadtwerke über ein OInkaasobüro das da noch 220,00 aus dem ehemaligen gemeinsamen Haushalt offen wäre, worauf meine Ex-frau prompt mit der aussage reagierte ich müsste die hälfte schon von Ihr einklagen.Ich habe Ihr aus diesem Grund diesen Monat den unterhalt um 110,00 euro gekürzt.Heute kam dann von Ihrem anwalt das schreiben das ich umgehend die 110,00 euro und ab sofort eigentlich die vollen Hortkosten zu bezahlen hätte Sie mir aber anbietet die Kosten jeweils zur Hälfte zu tragen sprich Sie 55,00Euro und ich 55,00Euro beziffern tut Ihr Anwalt diese als Sonderbedarf den ich voll zutragen hätte.Ich frage mich nur muß ich das zahlen und wie soll ich das machen.Nach rechtskräftigen Urteil zahle ich 300,00 euro unterhalt die Fahrtkosten sind zu einem drittel anerkannt sind 550,00 und wenn ich die von meinem Netto abziehe bin ich bei meinem Selbsterhalt sogar noch drunter.
    Bitte um Hilfe wie soll ich mich nun Verhalten???